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Cornelius Gorka
nen und Einrichtungsgegenstände des Landratsamtes, die nicht mehr gerettet
werden konnten, waren völlig vernichtet worden.
Neben dem Gebäudeschaden brachte der Großbrand auch einen
schmerzlichen Verlust an kulturellen Werten, da mit dem Schlossbrand
auch ein Verlust an Aktenschriftgut und damit künftigem Archivgut verbunden
war. Denn mit der Inneneinrichtung der Büros verbrannten auch
sämtliche dort gelagerten Akten, Karteien, Bücher und sonstige Gegenstände
, die in der Brandnacht nicht mehr gerettet werden konnten.
Vernichtet wurden außerdem drei beschlagnahmte Krafträder und eine
größere Menge an Kleidung, Matratzen, Möbeln und sonstige Güter der
Umsiedlungsstelle, die für die zu erwartenden Ostflüchtlinge beschafft
worden waren. Zudem beklagte die Narrenzunft Wolfach den Verlust ihrer
Ausrüstung, die damals auf der Schlossbühne gelagert worden war. Der
Sportverein wiederum hatte mit der Zerstörung der Turnhalle auch seine
Turngeräte verloren.
Erhalten blieben dagegen der gesamte südliche und der östliche Flügel
mit Amtsgericht, Kapelle und Finanzamt, die den Brand nahezu unbeschadet
überstanden. Auch die Museumsstücke blieben vom Feuer verschont,
da sie glücklicherweise bereits 1941 in die Schlosskapelle verlagert worden
waren.
Noch während des Brandes hatten die Gendarmerie und die Staatsanwaltschaft
mit den Untersuchungen zur Entstehungsursache des Brandes
begonnen. Dazu wurden die Anwohner und weitere Zeugen des Brandes
zur Sache vernommen. In der Bevölkerung gab es außerdem den Verdacht,
dass der Brand infolge fahrlässiger Bedienung bzw. Reinigung der Öfen
hervorgerufen worden sein könnte. Daher wurden auch einige Kreisbedienstete
, darunter die Putzfrauen, die Hausmeister und der Bezirksbaumeister
Max Pfefferle vernommen.
Erste Untersuchungen der Brandruine ließen eine Selbstentzündung des
alten Gebälks, einen Kurzschluss oder einen Kaminschaden vermuten. Eine
Brandstiftung konnte aber auch nicht ausgeschlossen werden, wobei die
Spurensuche in den Trümmern sehr schwierig war und auch nicht nach
heutigen Vorgaben erfolgte.
Das Ergebnis der Untersuchungen war dann, dass weder eine vorsätzliche
noch eine fahrlässige Brandstiftung nachgewiesen werden konnte. Die Putzfrauen
beteuerten bei der Vernehmung, alle Kaminfeuer am Abend gelöscht
und gereinigt zu haben. Nach Angaben des Hausmeisters und des Haushandwerkers
waren die elektrischen Leitungen erst kürzlich überholt worden, so
dass ein Kurzschluss als Brandursache ausgeschlossen wurde. Einen Sabotageakt
hielt Landrat Hess für unwahrscheinlich: Es würden zwischen ihm und
den politischen Parteien oder eines bestimmten Personenkreises keinerlei
Gegensätze und Spannungen bestehen, die eine solche Tat verursachen
könnten. Möglich war es zwar schon, doch hatte keiner etwas beobachtet.
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