Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 27
(PDF, 115 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0027
200 Jahre Staatliche Forstverwaltung in Gengenbach

27

darf, wie in der gleichen Zeit nachwächst. Zur Kontrolle hat die Forstverwaltung
seit 1840 ihre Waldungen alle 10 Jahre inventarisiert und die Nutzungsmasse
(Hiebssatz) für die nächsten 10 Jahre festgelegt. Dies gilt bis
heute.

Das erste noch beim Forstamt vorhandene Forsteinrichtungswerk stammt
von 1840

Die dort festgelegten Grundsätze gelten mehr oder weniger bis heute. Und
das ist gut so. Schließlich wächst der Wald nun mal auf den gegebenen natürlichen
standörtlichen Bedingungen (Boden und Klima). Es haben sich
im Laufe von Jahrhunderten jene Baumarten und Wirtschaftsformen durchgesetzt
, die diesen natürlichen Bedingungen am besten entsprechen. Ungeduldiger
Zeitgeist hat in der Natur und der Waldwirtschaft auf Dauer keine
Chance.

So wurde 1840 vorgeschrieben:1

1. Die Wälder sind nachhaltig zu bewirtschaften, d. h. es darf nur so viel
entnommen werden, wie nachwächst.

2. Fichte, Weißtanne, Buche und in niederen Lagen auch die Eiche haben
sich in der Region Gengenbach am besten bewährt und sind die Hauptbaumarten
.

3. Die Wälder sollen nicht als Reinbestände, sondern als Mischwälder gepflegt
werden.

4. Um die Bestände gegen Schneebruch und Sturmschäden stabil zu halten
, sind frühe und regelmäßige Durchforstungen notwendig.

5. Bei der Auflichtung alter Bestände soll vorsichtig vorgegangen werden,
damit nicht zu viel Gräser, Brombeerwuchs und Heidelbeere aufkommen
.

Diese „Eisernen Grundregeln" haben seither, also seit 160 Jahren, Gültigkeit
.

Verändert hat sich seither trotzdem vieles: So wurde um 1840 noch die
Hälfte des Holzes zu Wasser (Flößerei) transportiert. Es war nur ein bescheidenes
Wegenetz vorhanden. Die Harznutzung an Fichten war damals
noch eine einträgliche Nebennutzung. Dazu kamen Streu- und Grasnutzung
sowie die Gewinnung von Steinen als Baumaterial. In der Folgezeit
wird bis 1880 von umfangreichen, insgesamt rd. 700 ha großen Aufforstungen
auf ehemaligen Hof- und Reutbergflächen berichtet. Aus heutiger
Sicht äußerst bemerkenswert, dass 1840 über verheerende Sturmschäden
am Mooskopf berichtet wird.

Rund 80 Jahre später hat das Forsteinrichtungswerk von 1925 die obigen
Grundsätze nochmals bestätigt. Waldbaulich interessant der Hinweis,


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0027