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Hellmut Gnändinger
Waldungen der Herrschaft Schauenburg auf der Nordseite des Vogelkopfs
und daran anschließend Teile des Kernhofwaldes, die beide nach Verkauf
des größten Teils ihres Holzbestands an Holzhändler als Kahlflächen erworben
wurden und von der Bezirksforstei aufgeforstet werden mussten.
Dazu kam der gesamte Lenderwald bis zum Seibelseckle und die Bauernwaldungen
vom Seebächle bis zum Schnurrhansenwald am Ruhestein sowie
die daran anschließenden Weidegebiete der Seebacher Bauern am Seekopf
und Altsteigerskopf. Auch hier wurde das Holz zuerst auf dem Stock
an Händler verkauft und danach die Kahlflächen dem Forstamt zur
Aufforstung überlassen. Auf diese Weise entstand dann ein zusammenhängendes
Staatswaldgebiet von rund 1900 ha vom Seibelseckle bis zum Sohlberg
, bekannt als Staatswald Ottenhofen, das Kerngebiet des ganzen Forstbezirks
, der, wie schon gesagt, seit 1834 die Waldungen des Acher- und
Sasbachtals umfasste, also die ehemaligen Markwaldungen der Sasbacher
und Ulmer Mark westlich der Hornisgrinde sowie die Waldungen der Genossenschaft
Grimmerswald, Seebach und Ottenhofen, dazu die Privatwaldungen
, diese zumeist in den unteren Lagen, schließlich der Gemeindewald
und die Privatwaldungen der Gemarkung Lierbach. Im Ganzen waren
dies rund 7000 ha Waldflächen aller Kategorien.
Notwendigerweise mussten für den Staatswald vier Revierförsterbezirke
eingerichtet und dafür Forsthäuser gebaut werden, Schwarzenkopf in
Seebach, Kriesenhof in Unterwasser-Ottenhofen, Allerheiligen und Alt-
schmatt. In den Gemeinden war dies nicht notwendig. Hier besorgten zunächst
vielfach nicht oder kaum ausgebildete Waldhüter, später Forstwarte
aus den Gemeinden selbst, den Revierdienst, bis sie im Laufe dieses Jahrhunderts
größtenteils durch ausgebildete Forstwarte bzw. Revierförster ersetzt
wurden. Bis auf kleinere Korrekturen in der Verwaltung und durch
geringe Veränderungen von Waldflächen blieb es so bis zur Verwaltungsreform
1973, als der zusammenhängende Staatswald, sehr zum Leidwesen
des seinerzeitigen Amtsvorstands und seiner Betriebsangehörigen, auf die
Forstämter Ottenhofen und Oberkirch aufgeteilt werden musste. Eine bis
dahin hervorragend zusammenarbeitende Gemeinschaft von Forstleuten
und Waldarbeitern einschließlich ihrer Angehörigen wurde dabei auseinander
gerissen. Die Teilung war notwendig geworden, weil durch das Aufgehen
kleiner Gemeinden in größere sich die Zugehörigkeit der Waldflächen
zu den bisherigen Forstämtern verschoben hatte und zu sehr unterschiedlich
großen Waldflächen geführt hätte. So kamen vom Forstamt Oberkirch
mit der Eingemeindung der Landgemeinden Wagshurst, Önsbach, Großweier
, Gamshurst und Mosbach in die Stadt Achern auch deren Waldungen
zur Stadt Achern und damit zum Forstamt Ottenhofen. Das Forstamt Ottenhofen
musste dafür fast die Hälfte seines Staatswaldes, dies auf den Gemarkungen
Lierbach und Lautenbach, also das Kerngebiet des Staatswaldes
, den größten Teil des Allerheiligenwaldes, an das Forstamt Oberkirch
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