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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 87
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Der Willstätter Wald

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Der Kampf um den Wald ging weiter. Willstätt wollte den Wald für sich
allein.

Dafür verzichtete es auf die Nutzung im Gemeindewald, dem Endinger
Wald und dem Schutterwald.

Die Aufteilung des Waldgebietes: Der Endinger Wald gehörte den Herren
von Lichtenberg, die ihn bereits vor 1500 den Herren von Endingen zum
Lehen gaben. Der Gemeindewald des Gerichts Eckartsweier gehörte
Eckartsweier, Hesselhurst und Hohnhurst. Der Willstätter Wald gehörte
den Grafen von Hanau-Lichtenberg und der Schutterwald dem Spital von
Straßburg.

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Das Waldgericht

Über die Erträge des Waldes
wurde bis zum 30-jährigen
Krieg eine besondere
Waldrechnung geführt.
Alljährlich wurden drei
Bürger als Waldmeister bestellt
. Im Jahr 1611 waren
Mathis Steudel, Georg
Gilg und der Kirchschaffner
Michael Moscherosch
Waldmeister und erhielten
dafür einen Gulden pro
Jahr. Bastian Frey war in
jenen Jahren Waldförster.
Er erhielt acht Gulden.

Die Waldmeister hatten
der Bürgerschaft alljährlich
über den Wald Rechenschaft
(Waldgericht) abzulegen
.

Das Waldgericht war
immer ein Festtag für Alt-
Willstätt. An diesem Tage
wurden die Bürger auf
Kosten der Gemeinde bewirtet.

Die Zehrkosten im Jahr 1623 betrugen 32 Gulden und ein Schilling.
Das war mehr als das Vierfache des Försterlohnes. Beim Waldgericht 1625
betrug die Zeche 11 Gulden und 4 Schilling.


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