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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 90
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Ingrid Hahn

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Schreiben vom 25. Februar 1695
von Johann Reinhard Graf zu Hanau

Ca. 1950

liehen Bescheid. Die Willstätter mussten
Geldbetrag abfinden.

Trotz zahlreicher Versuche
das Waidrecht zu teilen, mus-
ste es gemeinsam genutzt werden
, bis zur Ablösung im 19.
Jahrhundert durch die Badische
Domänenverwaltung.

In den nachfolgenden Jahren
von 1680 bis 1687 verwüsteten
die Franzosen durch
Abholzen für Fortifikations-
zwecke (Befestigungswerke)
den Wald derart, dass nur noch
drei alte Stämme und keine
fruchtbaren Eichen mehr zu
finden waren.

Graf Reinhardt III. zu Hanau
gestattete im Jahre 1695
den Willstättern auf ihre am
27. Februar 1691 an ihn gerichtete
Bitte, den abgeholzten
Waldplatz durch Ausstockung
(Entfernen der Baumstümpfe)
zu einer Wiese zu richten. Die
französischen Entrepreneurs
(Bauunternehmen) hätten den
Wald derart ausgehauen.

Zuvor wurde eine Besichtigung
durch seine Forstbediensteten
und die Schultheißen
von Sand, Kork und Auenheim
durchgeführt.

Von da an sprach man von
den Waldmatten. Der Graf
verlangte dafür nur das Mat-
tenzehntgeld von zwei Gulden
.

Wegen Ausstockung der
Waldmatten gab es wieder
Händel mit der Nachbargemeinde
. Am 22. Mai 1696 gab
es darüber einen Herrschaft-
die Eckartsweierer mit einem


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