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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 95
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Der Willstätter Wahl

95

Das Waldgebiet fiel nach
dem Übergang an Baden und
im Jahre 1803 an das Kurfürstentum
bzw. spätere Großherzogtum
Baden.

Die während der Napoleonischen
Kriegszüge durchziehenden
Truppen hatten dafür
gesorgt, dass der Wald fast
völlig abgeholzt und in eine
Wildnis verwandelt wurde.
Die badische Domänenverwaltung
entschloss sich, aus
dem ehemaligen Waldgebiet
durch umfangreiche Planierarbeiten
ein Wiesengelände mit
Bewässerungsgraben anzulegen
.

Das Wiesengelände wurde
1865 zur Nutzung freigegeben
.

In einem juristischen Gutachten
schreibt ein Offenburger
Anwalt:

1

Protokoll der Grenzsteinsetzung

„Die Akten der Gemeinde geben ein trauriges Bild, wie man in dem vorigen
(18.) Jahrhundert seitens der kleineren Potentaten (Herrscher) mit den
Untertanen umgegangen ist, und wie diese für jeden Fußtritt, den man ihnen
versetzte, noch untertänigst Abbitte leisteten und sich um ihre wohl erworbenen
Rechte bringen ließen.

Die Wegnahme des Willstätter Gemeindewaldes war ein unerhörter absolutistischer
Gewaltakt, der die Einwohner zu armen Leuten machte."

Jahrzehntelang kämpften die Willstätter bei der Großherzoglichen Regierung
um die weitere Ausstockung der Waldmatten. Mehrfach wurden Bürgerversammlungen
abgehalten und Unterschriftsaktionen durchgeführt.
Ein klares Ergebnis wurde nicht erreicht.

Wie aus einem Grenz-steinsetzungsprotokoll von 1811 zu lesen ist, erhielt
Willstätt zur Nutzung eine „Bürgerlehr".

Weiter geht aus diesem Protokoll vom 15. März 1811 hervor, dass 13 gehauene
und nummerierte Grenzsteine zur Abgrenzung des Herrschaftswal-


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