http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0096
96
Ingrid Hahn
des und Gemeindewaldes gesetzt wurden. Die Steine des Herrschaftswaldes
waren mit den Buchstaben „H.W." versehen, die des Gemeindewaldes
mit „G.W."
Aus der Beschreibung des ersten Grenzsteines erfahren wir, mit welchen
Maßen gearbeitet wurde:
„Nr. 1 den Ersten Stein, einen gehauenen Sand Stein, setzte man oben bei
der Seme neben den Weg der von Willstett nach Heßelhurst führet 2 Ruthen
5 Schuhe von dem linkerhand stehenden Wald Grenz Stein Nr. 220 ein,
bezeichnete solchen zur linken oder gegen den Herrschaftswald mit den
Buchstaben H.W.(:Herrschaftswald:) rechterhand oder gegen den nunmehrigen
Willstetter Gemeinds Wald aber mit G.W. (:Gemeinds Wald:) und
der Zahl 1., auch wurde dieser Stein mit den gewöhnlichen Unterlagen versehen
und oben auf folgend die Flucht nach Nr. 2. eingehauen. "
In der Beschreibung des 13. Grenzsteines ist zu lesen, dass der Willstätter
Gemeinde ein Waid- und Lesholzrecht von der Herrschaft zugestanden
wurde.
„... wodurch denn so auch der weiter abwärts liegende Wald District den
die Gemeinde Willstett für ihr Waid und Lesholzrecht von gnädigster Herrschaft
erhalten hat, von gedachtem Herrschaftswald getrennt ist
Zur Urkund dieser Grenz Abstimmung hat man gegenwärtiges Protocoll
errichtet und unterschrieben und zwar.
von Seiten
Gnädigster Herrschaft, der Gemeinde Willstett
(diverse Unterschriften)
Gofried Ernst Gebhardt Jacob Huck, Gerichtschöff (Gemeinderat)
u. a. u. a."
Der Weidbrunnen und das Hirtenhaus
Anhand eines Planes von 1782, der sich im Landesarchiv Karlsruhe befindet
und von dem herrschaftlichen Revierjäger Wetzel aus Eckartsweier angefertigt
wurde, konnten die Fundamente des Willstätter Weidbrunnen und
des Hirtenhauses ausgemacht werden.
Der Weidbrunnen diente als Tränke für die Rosse, Kuh- und Rinderherden
der Orte Willstätt, Eckartsweier, Hesselhurst und Hohnhurst, denen
das Weidrecht seit uralten Zeiten gemeinsam zustand. Für die Unterhaltung
musste Willstätt alleine aufkommen.
Jede Ortschaft hatte einen eigenen Brunnen in ihrem Waldbereich, den
sie unterhalten musste und der allen Ortschaften offenstand.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0096