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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 101
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Der Willstätter Wald

101

Sohn nochmals im Gottswald Holz oder Nebennutzungen widerrechtlich
sich aneignen sollten.

Der Vollzug dieser Verfügung ist innerhalb 8 Tagen hierher anzuzeigen
. "

Die Armut der Bevölkerung war unbeschreiblich. Mütter schickten ihre
Kinder in den Wald, um Holz zu sammeln, um in ihren bescheidenen
Häuschen oder Wohnungen Feuer im Herd machen zu können. Die Behausungen
der Ortsarmen waren feucht und mehr als primitiv eingerichtet.
Der Kampf um Essen und Wärme war unbeschreiblich. Da Kinder nicht
so hart bestraft wurden wie die Erwachsenen, wurden sie zum Holz sammeln
in den Wald geschickt.

Zum Vergleich: In den Wirtschaftswunderjahren (ca. 1960 bis 1990) fand
das Brennholz keine Verwendung mehr. Die Bevölkerung war der Einfachheit
und Bequemlichkeit wegen auf Öl oder Gas umgestiegen.

Im ausgehenden 20. Jahrhundert wurde das Holz infolge der hohen Öl-
und Gaspreise wieder zu einem begehrten Brennstoff.

Das Großherzogliche Bezirksamt Kehl schrieb am 16. Februar 1918 Folgendes
an die Gemeinderäte:

„ Wiederholt wird mitgeteilt, dass vermögende Leute Lesholz holen und dadurch
dem wirklich bedürftigen Einwohner, die auf das Lesholz angewiesen
sind, das Lesholz förmlich wegstehlen. Nur Gemeindeeinwohner, die
auf der betr. Liste stehen, dürfen Raff- und Leseholz holen. Andre sind un-
nachsichtlich wegen Forstfrevels anzuzeigen. Gemeindebürger sind in keiner
Weise besonders berechtigt."

Nach einer Verfügung der Forstdirektion vom 22. Februar 1922 durften 35
arme Personen zweimal wöchentlich Lesholz sammeln. Alle Sammler
mussten im Besitz eines Berechtigungsscheines sein. Zuwiderhandlungen
wurden strafrechtlich verfolgt.

Am 16. Januar 1924 waren es bereits 76 Personen, die einen Antrag
zum Lesholzsammeln stellten. Im Interesse des Wild- und Vogelschutzes
wurde die Lesholznutzung vom 1. Mai bis 31. Juli 1924 untersagt.

Die Ortsgruppe N.S.D.A.P. setzte sich 1932 mit folgendem Schreiben an
den Gemeinderat für die Not der Landwirte ein:

„Der Gemeinderat wolle beschließen, dass dieses Jahr Laubstreu aus den
Waldungen entnommen werden kann. Die Verteilung des Laubstreues soll
dem Gemeinderat überlassen sein.


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