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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 102
(PDF, 115 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0102
102

Ingrid Hahn

Begründung:

Die allgemeine schlechte Lage der Landwirte erfordern dieses Jahr, dass
er Streu ohne jegliche Ausgabe erhält. Die Landwirte sind derart auf dem
Ruin, dass es ihnen nicht möglich ist Stroh zu erwerben, wo die Frachtermässigung
aus Mittel des Staates bezahlt wird. Es sind auch, soviel wie bekannt
, keine Mittel mehr für Frachtermässigung verfügbar in diesem Wirtschaftsjahr
, sodass der Landwirt gezwungen wäre, erhöhte Ausgaben zu
machen, wofür er aber keinerlei Mittel hat, diese Ausgaben zu decken.

In Anbetracht dieser schon Eingangs erwähnten Wirtschaftslage wäre
hier eine Nothilfe der Landwirtschaft am Platze."

Der Gemeinderat reichte dieses Schreiben an das Forstamt Offenburg weiter
und erhielt am 2. März 1932 folgende Antwort:

„Auf Ihre Eingabe vom 6.2.32 an das Bezirksamt Kehl teilen wir Ihnen mit,
daß wir in den Schlägen 10, II und 12 des Staatswaldes „Willstätterwald"
21 Lose Streugras für die Gemeinde Willstätt gerichtet haben. Wir sind,
wie mündlich schon besprochen bereit, diese Streugraslose der Gemeinde
zur Abgabe an streubedürftige Kleinlandwirte zu überlassen. Der Preis,
um den von uns das Streugras an die Gemeinde abgegeben werden kann,
beträgt für 106,5 geschätzte Zentner 106,50 RM.

Als Schuldner haftet dem Domänenärar die Gemeinde."

Lesholzscheine wurden nachweislich bis 1937 ausgestellt.

In den Kriegs- und Nachkriegsjahren wurde die Brennholzverteilung per
Loszettel durchgeführt. Da das Holz aus den Gemeindewaldungen zur Versorgung
nicht mehr ausreichte, erhielt Willstätt eine Sonderzuteilung von
300 Ster aus Bad Peterstal. Aus dieser Sonderzuteilung erhielten 20 Familien
im November 1942 Brennholz.

Am 27. Januar 1950 richtete das Bürgermeisteramt folgendes Gesuch an
das Forstamt Offenburg:

„ Gesuch der Gemeinde Willstätt um Überlassung von Laub und Waldstreu.

Die große Trockenheit und die verheerende Mäuseplage des vergangenen
Jahres haben sich für die Landwirtschaft sehr nachteilig ausgewirkt als dadurch
ein recht empfindlicher Ausfall an Heu und Stroh zu verzeichnen
war. Infolgedessen müssen große mengen Rauhfutter zugekauft werden um
die Tiere durchzubringen. So muss das Stroh restlos gefüttert werden und
es bleibt als Einstreumittel nur das Sägemehl, das in grossen Mengen zugeführt
wird. Nun ist aber auch dem Forstamt bekannt, dass Sägemehl ein
sehr schlechtes Düngemittel ist und die Grundstücke ausmagert. Die Folge
davon sind schlechte Ernten.


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