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Ernst Gutmann
1614/15 beklagten sich die Waldgenossen Stollhofen, Söllingen und
Hügelheim über das Kloster Schwarzach. Das Kloster versorge nicht nur
sich mit Brenn- und Bauholz aus dem Bannwald, wobei auch das Weichholz
geschlagen wurde, sondern sie verkauften es auch nach Straßburg.
Außerdem vernachlässigten sie die Pflicht, für jeden geschlagenen Baum
einen Jungbaum zu pflanzen. Unterzeichnet war diese Klageschrift von Peter
Stürzel, Untervogt zu Stollhofen, Forstmeister Peter von Helmstett und
Zollschreiber Karl Beer.7
Bürgerbuch der Stadt Stollhofen 1741
Im Bürgerbuch der Stadt finden wir wieder die folgende alte Regelung der
Weistümer.
„Im Bannwald gehört das Hartholz von Eichen, Buchen, Birn- und Apfelbäume
dem Gotteshaus Schwarzach. Jedoch hat die Gemeinde Stollhofen
wie auch Söllingen und Hügelsheim das Recht, wann einer ein Wohnhaus
bauen will, zu jedem Giebel drei, bei einer Scheuer oder Stall zwei
Eichbäume schlagen zu dürfen. Das gleiche gilt für die Ausbesserung eines
alten Gebäudes. Doch sollte der Abt vorher darum gefragt werden. Dieser
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