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Die Geschichte der einstigen Windecker Waldungen vom Mittelalter bis 1954
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Dokument. Sie wandten ein, es sei nicht zu verstehen, weshalb die „Unter-
bühloter" Gemeinden in den für sie vorteilhaft gelegenen Waldstücke entschädigt
werden sollten. Gütliches Zureden seitens der Kommission half
nichts. Daraufhin berichtete die Kommission mit äußerster Bitterkeit, ihrer
Auffassung nach niemals einem Teilungsplan zuzustimmen, „weil sie wie
gebannt auf das Phantom des , Windecker Testaments' hinstarrten."
Im Sommer 1823 erklärte das badische Finanzministerium den Spruch
des Hofgerichts in Mannheim für endgültig. Damit waren die Hoffnungen
der „Oberbühloter" auf Wiederaufnahme des Verfahrens zerstört. Ihnen
wurde nunmehr befohlen, für die anstehenden Arbeiten Vermesser und
Schätzer anzustellen. Als dies nach einer Frist von 14 Tagen immer noch
nicht geschehen war, erklärte die Kommission, sie wolle dies selber in die
Wege leiten. Doch auch die Kommission hatte damit keine Eile, so dass die
„Unterbühloter" mit Beschwerde beim „gerechten Landesherrn" drohten.
Die Kommission musste auch neue Schätzer und Vermesser für das Gebiet
der „Oberbühloter" bestellen, denn die dafür Berufenen waren gänzlich untätig
. Im Juni 1824 konnte die Schlusstagfahrt der Experten und der Gemeindebevollmächtigten
vonstatten gehen. Die Abschätzungs- und Vermessungsergebnisse
wurden von den Experten und den Kommissionsmitgliedern
mit den Gemeinderatsmitgliedern durchgesprochen. Dies konnte
aber nicht vollendet werden, so dass man die Gespräche auf das Frühjahr
1825 verschob. Zu diesem Zeitpunkt konnten sie vollendet werden.
Ein wichtiges Ergebnis der Gespräche waren die Verzeichnisse, die genau
über die vorgenommenen Aufteilungen und vorgenommenen Abtretungen
zugunsten der Unterbühloter Auskunft gaben. Anfang August 1825
wurden in weiteren Gesprächen zwischen der Teilungskommission und
den Gemeindevertretern die Abtretungen zugunsten der „Unterbühloter"
bekanntgegeben. Bei der Zusammenkunft Anfang August 1825 wurde ferner
vereinbart, die zur Waldteilung notwendigen Spann- und Fronarbeiten
ohne Verzögerung ausführen zu lassen. Auch sollte die Umsteinung der
Grenzabschnittslinien genau festgelegt werden. Diese Arbeiten wurden
schnell durchgeführt, so dass die Schlussverhandlung am 7. September
1825 stattfinden konnte.
Bei dieser Gelegenheit erhielten die anwesenden Gemeinden die Doppelschriften
der Verhandlungsprotokolle sowie die Grenzsteine ausgehändigt
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Die Verteilung des einstigen Genossenschaftswaldes erfolgte im Wege
eines Losverfahrens. Dafür maßgebend war ein Schlüssel, der sich nach
der Kopfzahl der Einwohner der Gemeinden richtete. Im Einzelnen setzte
sich die Aufteilung der Lose wie folgt zusammen:
„Bühl-Windeck (Oberbülloter) 60 Lose, Altschweier-Windeck (Oberbül-
loter) 76 Lose, Kappel 154 Lose, Bühlertal-Windeck (Oberbülloter) 87 Lose
, Breithurst 17 Lose, Ottersweier 257 Lose, Lauf 249 Lose, Neusatz 152
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