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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 136
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Andreas Klotz

Lose, Hatzenweier 27 Lose, Waldmatt 29 Lose, Oberwasser 49 Lose, Bühl
(Unterbülloter) 75 Lose, Altschweier (Unterbülloter) 20 Lose, Bühlertal
(Unterbülloter) 54 Lose, Sasbach 198 Lose, Obersasbach 83 Lose, Sas-
bachwalden 148 Lose (und) Sasbachried 77 Lose. "20

Bei der Teilung der Windeckschen Waldungen fiel Neusatz ein Anteil
von 305 Morgen zu. Der Anteil der Gemeinde Waldmatt belief sich auf
„125 Morgen 1 Viertel und 30 Ruten." Sie befanden sich „unterhalb des
Weges". Auf den Wolfhag fiel „65 Morgen, 2 Viertel 20 Ruten, auf ein
besonderes Stück 1 Viertel 35 Ruten".21 Von diesen 125 Morgen waren
58 Morgen für Reben und sowie für Äckern und Matten.

Die an der Aufteilung der Windeckschen Waldungen beteiligten Gemeinden
richteten an die markgräfliche Regierung in Karlsruhe die Bitte,
den Wald als Privatbesitz aufzuteilen. Damit war es möglich geworden,
den Wald von Generation zu Generation zu vererben, und ihn nicht nur wie
bisher zur Lebenszeit zu nutzen. Auch war es den Bürgern nunmehr möglich
, ihren Brennholzbedarf selbst zu decken.

Zudem konnten die Gemeinden durch den Verkauf von Holz einen beträchtlichen
Betrag für ihre Kasse sichern.22 Dies war auch deshalb wichtig
, da die Gemeinden einen zwanzigfachen Betrag statt des bisherigen
Zehnten an die markgräfliche Regierung zu entrichten hatten, nachdem der
badische Landtag 1833 die „Zehntlasten" aufhob. Neusatz war bereit, diese
neue Abgabe für den Waldhägenich zu übernehmen, welche auch als Ablösung
für den bisherigen Zehnten bezeichnet werden kann. Sie betrug für
„(den) Heuzehnt 780 fl., für (den) Fruchtzehnt 422 fl. (sowie) für den
Kleinzehnt 270fl.". 1840 erhielt das Domänenamt den Auftrag, mit der Gemeinde
Neusatz einen Ablösungsvertrag einzugehen, der für den Ort einen
Ablösungsvertrags eine Abgabe von 5137 fl. zur Folge gehabt hätte. Die
Summe war nach Auffassung der Gemeinde Neusatz aber viel zu hoch.

Sie wandte zudem ein, dass die Wiesen im „provisorischen" Waldhägenich
keinen Heu-, sondern nur einen Streuertrag ergäben, der zudem noch
mühsam verdient werden müsse. Beide Parteien konnten sich wegen ihrer
unterschiedlichen Standpunkte nicht einigen. Deshalb kam es zu einem gerichtlichen
Vergleich. Er sah vor, dass Neusatz einen Beitrag von 4316 fl.
zu zahlen hatte.23

Zwischen 1839 und 1842 wurde der Teil des Waldes, welcher zum
Forstbezirk Bühl kam, gemäß des Bestimmungen des badischen Forstgesetzes
1833 vermessen und hinsichtlich der „Holzmasse" sowie des Zuwachses
taxiert. Es waren dies die Windecker Waldungen der „Gemeinden
Altschweier, Bühl, Bühlertal, Lauf, Neusatz mit Waldmatt und Ottersweier
mit Hatzenweier".24 Die Taxation ergab für 1840, dem ersten Jahr der Aufzeichnungen
, für Neusatz ein Ergebnis von 158 Fm. Dieses stieg 1860 auf
18 Fm und auf 330 Fm im Jahre 1910 an. 1930 betrug der Wert 330 Fm
und 1954 230 Fm.25


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