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Reutfelder und Schälwald
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lasst, die Streuabgabe aus öffentlichen Waldungen einzuschränken. Nur in
Gemeinden, in welchen „der Nahrungsstand durch gänzliche Entziehung
der Waldstreu beeinträchtigt würde", durften ab 1878 noch kleine Flächen
zugewiesen werden. Wegen des großen Mangels an Stroh und Heu beantragte
der Ebersweirer Gemeinderat immer wieder Ausnahmegenehmigungen
. Die Domainendirection Karlsruhe bewilligte die Streuentnahme jedoch
nur unter dem Hinweis, dass die Fläche nur einmal „berecht" werden
dürfe. 1902 wurde vom Großherzoglichen Forstamt Offenburg im Hinblick
auf den Streumangel die Erlaubnis in den Schlägen 18 und 19 freigegeben.
Hierzu wurde vorgegeben, „dass die Nutzung in einem Tag beendigt werden
muß, dass nur kleine Lose gemacht werden sollen und dass die gesetzlichen
Vorschriften bei Strafvermeiden zu beachten sind. Der Waldhüter
hat die Streuwagen genau nach Raummetern zu schätzen und ist uns das
Ergebnis der Nutzung anzuzeigen."
Die wirtschaftliche Not und der große Bedarf des Heeres während des
Weltkrieges 1914-1918 machte sich bei der Waldnutzung wiederum bemerkbar
. Bereits 1915 hieß es: „Im Interesse der Volksernährung müssen
in einer Zeit, in der Streu und Futter des Landwirts zur Neige gehen, die
Waldnebennutzungen mit Gras und Laubstreu gefördert werden. Die Abgabe
von Streunutzungen darf, solange Vorräte verfügbar sind, nur dann verweigert
werden, wenn mit den Streumitteln nachweisbar Missbrauch oder
Verschwendung getrieben würde. Die Waldweide ist innerhalb der gesetzlichen
Grenzen für Rindvieh, Schweine und Schafe zu gestatten."
Die Gemeinden wurden vom Forstamt auch ersucht, alle mit Gras bewachsenen
Flächen - auch im Wald - zur Gewinnung von Heu abzuernten
und die Beschaffungen der Heeresverwaltungen durch reichliche Angebote
möglichst zu unterstützen. Die Laubgewinnung brachte für die Futterbeschaffung
des Heeres wohl nicht den erhofften Erfolg. So wurden die Gemeinden
1918 nochmals aufgefordert, wegen des dringenden Bedarfes unverzüglich
und in großem Umfang Laubgewinnung durchzuführen.
Das Laub wurde nach Trocknung in Fabriken gemahlen, mit Melasse
vermischt, in Kuchenform gepresst und sodann als Ersatz und zur Streckung
des Hafers an die Pferde verfüttert.
Als weitere Waldnutzung wurde während des Krieges die Nutzung von
Waldfrüchten wie Eicheln, Bucheckern und Kastanien gefördert. Der Kommunalverband
Offenburg-Land stellte hierzu den Gemeinden Vordrucke
für Erlaubnisscheine - Ölschlagscheine - nach § 2 Abs. 2 der Bucheckernverordnung
zur Verfügung. Als Hauptaufkäufer der Badischen „Landesfettsteile
" wurde der Badische Bauernverein in Freiburg bestellt.
1920 wurde gegenüber den Gemeinden Klage geführt:
- dass Eicheln und wilde Kastanien nicht frei gehandelt werden dürfen
und dass dieselben an die Ortssammelstellen abgeliefert werden müssen.
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