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Gerhard Finkbeiner
Immer wieder beanspruchte Graf Jakob, der letzte Hohengeroldsecker
(1564-1634), das Recht zur Auszeichnung des Holländerholzes und die
Stocklosung für seine Jäger. Das Kloster versuchte zwar stets seine Rechte
zu behaupten „und wäre vielleicht durchgedrungen, hätte es sich nicht
selbst eine Falle gelegt".
Streit um die Stocklosung
„Im Jahre 1760 wurde von Seiten des Klosters einem Jäger mit dem Namen
Johann Georg Bungert, der zuvor eine Zeit lang hier im Kloster Jäger gewesen
, hernach sich aber in das Schuttertal als sein Vaterland verheiratet
und allda als zugleich gräflicher Jäger angenommen worden, aus gar zu
großem Wohlwollen, der Wolfersbach zugleich zur Obsicht übergeben, und
daraus zu seiner Kompetenz auch die Stocklosung und Zeichnung der Bäume
überlassen, jedoch ohne ihm diese Rechte schriftlich zu übergeben.
Nach der Hand wurde ihm dieses Amt wieder abgenommen und einem Wittelbacher
übertragen, wie es de facto noch einer hat. Dies verdross den Jäger
und er wartete nur auf Gelegenheit, dem Kloster einen Possen zu spielen
. Als man den Schweighausern zu ihrem Kirchenbau (1776/77) einiges
Holz in dem Wolfersbach angewiesen und hauen lassen, ohne den besagten
Jäger dazu zu gebrauchen oder ihm eine Stocklosung zu geben, machte er
die Such auf ein neues rege und richtete so viel aus, dass das Holz arretiert
wurde mit dem Beisatz., dass in dem Geroldseckischen eine neue Forstordnung
sei gemacht worden, vermag welcher das Kloster im Wolfersbach als
Wittelbacher gemeinen Waldung, ohne in Seelbach angefragt zu haben, kein
Holz mehr fällen solle, und wann es die Erlaubnis auch dazu bekomme, solches
von dem geroldseckischen Forstjäger und geroldseckischem Beil gezeichnet
und davon demselben die Stocklosung solle gegeben werden.
Man befremdete sich von Seiten des Klosters über dieses Vorgehen, und
in der Not bat man, nur dieses Holz folgen zu lassen, damit der Kirchenbau
nicht gescheitert würde."
Des ewigen Streitens müde, handelte das Kloster am 6. April 1779 mit den
Geroldsecker Amtsleuten, Sigebert Schmelzer, Hofrat und Oberamtmann,
und Philipp Karl Schmidt, Rentmeister zu Seelbach, einen Vertrag aus, der
folgenden Inhalt hatte:
1. Das Kloster Ettenheimmünster überlässt die Forstgerechtigkeit in dem
dem Kloster eigentümlichen Wald den Grafen von der Leyen.
2. Das Kloster behält im Wolfersbacher Wald das uneingeschränkte Recht
zur Beholzung, Weide und Eckerich.
3. Holzfrevel oder andere Beschädigungen sollen von dem geroldseckischen
Forstamt getätigt und gestraft, dem Kloster aber der Schaden ersetzt
werden.
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