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Spann und Streitigkeiten zwischen dem Kloster Ettenheimmiinster und der Herrschaft .
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Schuttertäler Bauern machen Weiderechte und Eckerich-Nutzung geltend
Übergriffe auf das Eigentum des Klosters Ettenheimmiinster unternahmen
jedoch nicht nur die Herren von Geroldseck und deren Nachfolger. Mit der
mehr oder weniger aktiven Duldung ihres jeweiligen Territorialherrns maßen
sich auch die geroldseckischen Untertanen immer wieder Rechte in
klösterlichen Besitzungen an.
Schon im 16. Jahrhundert „hatten sich die schutterthäler erfrecht, in
dem wolfersbach zu weiden, welche aber abgetrieben worden, außer dem
schmetterbauer, mit welchem noch bis auf den heutigen tag die zwistigkeit
dauert". Simon Schmidt, der Schmittebauer (später wurde daraus die Hofbezeichnung
„Schmetterbauer") war sogar mit geroldseckischer Unterstützung
vor das kaiserliche Hofgericht zu Rottweil gezogen und wollte das
Weiderecht als ein altes überkommenes Recht einklagen; er wurde jedoch
abgewiesen. Der Schmittebauer trieb dennoch sein Vieh und seine Schweine
zur Weide bzw. Eckerich in den Wolfersbacher Wald. 1654 soll ihm
dann sogar Abt Franz solche Fahrt selbst erlaubt haben, „wann er nicht
über die zahl und frembden vieh und nicht zur unzeit darin fährt".
Ebenso wie das Kloster seine Rechte weniger durch Schriften und Urkunden
, sondern mehr durch mündliche Überlieferung zu beweisen vermochte
, bemühten sich die Geroldsecker Amtsleute die „forsteyliche
Obrigkeit" der Herrschaft und die scheinbar alten Rechte der Schuttertäler
Bauern im Wolfersbacher Wald durch Zeugenaussagen zu bekräftigen.
Laut „Hohengeroldszeckischem amts-Protokolli" vom 24. November
16484 sind „folgende Personen darüber nach gelaister Handtreu ahn wahren
aydesstatt, wie auch nach genügsamer erinnerung, wie hoch die Göttlichen
Mayestät durch einen Maynayd beleydigt werde" verhört worden:
„Jakob Müller, genannt Rainmüller, seines Alters, wie er sagt, ungefähr im
62 Jahr, sagt aus, dass niemals der ganze Bann Wolfersbach, obschon die
Güter dem Abt von Ettenheimmünster zuständig, unter den Stab Schuttertal
gehörig mit Gebot und Verbot dergestalt, dass sie Macht haben, die Weid
im Wolfersbach zu nutzen, den Zehnten aber in Frucht und Heu gehöre der
Herrschaft Geroldseck. Dem Abt aber haben sie den Zins von solchen Gütern
geben müssen, dieweil solche Güter das Kloster eigen seien.
Die Steuer aber gehöre nach Geroldseck, welche jährlich vor der hohen
Währung 12 Schilling 8 Pfennige gewesen, danach aber auf 6 Gulden erhöht
worden.
Item es seien ihrer vier Bürger, ohne den Schmetterbauer, welcher auch
alle Gerechtigkeit hat, im Wolfersbacher Bann im wilden Feld mit Vieh und
Schweinen durch das ganze Jahr zufahren.
Auf die Matten aber von Michaelis bis St. Georgen-Tag nämlich jetzma-
len die 2 Höf Scholkenhofen (heute Schäferhof auf der Matt) darauf Pfeis-
ter Jakob und Jakob Christ wohnt, sodann Andreas Dotter. Er, Jacob Mül-
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