http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0175
Spann und Streitigkeiten zwischen dem Kloster Ettenheimmünster und der Herrschaft
175
Die Darstellung des Jacob Müller und Christian Haller wurden 1702 im
Wesentlichen von dem herrschaftlichen Jäger Kraft Edte (Kraftlihof), von
Michael Schäfer, (Schäferhof), Jacob Volck (Rainmüllerhof) und Johann
Weber (Schmetterhof), „Keller zu Dautenstein und Inhaber einiger Schut-
tertäler Hofgüter", bestätigt.
„Als Besitzer von Hofgütern im Schuttertal hätten sie das Recht zum
Weidgang in dem Wolfersbach nach Belieben gebraucht und zwar folgendermaßen
:
Johannes Weber und Michael Schäfer mit dem Rindvieh, also Ochsen,
Kühe und Kälber vom Frühling an den ganzen Sommer bis in die Winterzeit
. Kraft Edte und Jacob Volck aber mit ihren Schweinen und Schafen die
Fahrt in besagten Orts zu gebrauchen, befügt wären vom Frühling nur bis
St. Georgen -Tag und dann im Herbst von St. Landelin-Tag an, solange
das Vieh ausgehet, zufahren. "
1721 beklagte sich das Kloster erneut bei den Geroldsecker Amtleuten in
Dautenstein. Die Beklagten waren Michael Schäfer (Schäferhof) Jacob
Volck (Rainmüller), Michael Spothelfer (Kraftlihof) Jacob Fix (Eichenwirt)
und Thomas Haitzmann (Taglöhnergut neben der Rainmühle).
Alle vorgeladenen Schuttertäler bestätigten erneut die von ihnen mit
dem Hofgut ererbten bzw. erkauften Rechte im Wolfersbacher Wald. Sie
gestanden jedoch auch zu „dass sie zu jener Zeit, wenn die zahmen und
wilden Felder mit Früchten angeblümt seien, bis nach der Ernte oder Holzschläge
im Wolfersbach verfügt werden und bis die jungen Schläge dem
Vieh aus dem Maul gewachsen sind, mit dem Vieh vermeiden müssen ".
Auch Johannes Vetter, der Schmetterbauer, der den Hof nach seiner
Aussage von seinem Schwiegervater, Christian Buchholz, käuflich mit allen
dazugehörenden Gerechtigkeit an sich gebracht hatte, berief sich auf
die Rechte der Hofvorfahren:
„Das Recht mit seinem Rindvieh alleweil in den Wolfersbach auf denen
darin gelegenen Matten und Feldern von Laurentius bis Georgen-Tag und
mit seinen Schweinen, welche er vor Jacobi auf seinem Hof erziehen oder
käuflich an sich bringen konnte, sowohl auf das Wildfeld als in den Eckerich
zu fahren."
Offensichtlich konnte das Kloster der Schuttertäler Auffassung von tradiertem
Recht wenig Beweiskräftiges entgegenhalten. Die Akten schweigen
bis in das Jahr 1806.
Inzwischen war 1803 die Benediktiner Abtei Ettenheimmünster säkularisiert
worden und mit Vermögen und Grundbesitz an das Haus Baden gefallen
. Verwalter des ehemaligen Klosterbesitzes war nun das kurfürstliche
Badische Amt zu Ettenheimmünster. Im März 1806 ließen die badischen
Amtsleute alle Schuttertäler Weidberechtigte auf das Oberamt Seelbach
vorladen, um sie „ vermittels eines Stückes Gelds zu entschädigen ".
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0175