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Dieter Kauß
- Das Gericht Renchen umfasst 1804 den Marktflecken Renchen, der damals
Sitz des zweiten Oberbeamten für die Gerichte Renchen, Kappel
und Ulm war. Dazu gehört das Pfarrdorf Wagshurst und das Dorf Hönau
, das in diesem Jahr dem Oberamt Rheinbischofsheim zugeordnet
wurde, „weil es ganz in die Herrschaft Lichtenau eingeschlossen war".13
- Das Gericht Sasbach umfasste 1816 den Marktflecken Sasbach als
Ober- und Untersasbach, sowie die Dörfer Sasbachried und Sasbach-
walden.14
- Das Gericht Ulm war 1804 ebenfalls ein Kirchspielsgericht, weil alle
Orte in die Pfarrkirche Ulm eingepfarrt waren. Die entsprechenden Dörfer
waren Erlach, Mosbach, Haslach, Tiergarten und Stadelhofen.15
Hauptausgangspunkt des landesherrlichen Wechsels vom Fürstbistum
Straßburg an Baden war der zweite Koalitionskrieg von 1798 bis 1801, der
im Februar 1801 mit dem Frieden von Luneville endete. Österreich, das
mit Russland und England eine Koalition gegen Frankreich gebildet hatte,
verlor diesen Krieg und musste dabei auf die bisher österreichischen
Niederlande verzichten. Auch Baden, Württemberg und Bayern verlieren
endgültig ihre linksrheinischen Besitzungen. Das Reich hatte sie dafür zu
entschädigen durch Säkularisation kirchlicher Güter und Besitze sowie
durch die Mediatisierung (Übergabe der Reichsstädte) in den Gebieten
rechts des Rheins. Um diese Entschädigung im Detail festzulegen, bildete
Kaiser Franz II. im März 1802 eine Reichsdeputation, eine Gesandtschaft
der Reichsstände des deutschen Reichs.
Wege und Inhalte von Säkularisation und Mediatisierung wurden von
Frankreich und Russland insofern vorgezeichnet und vorgegeben, als diese
am 3. Juni 1802 eine gemeinsame Konvention beschlossen, die die Säkularisationen
und Mediatisierungen bis ins Einzelne festlegte. Dies war schon
in einem Geheimabkommen zuvor am 11.10.1801 vereinbart worden.
So konnte auch Napoleon Ende August 1802 den Markgrafen von Baden
ermuntern, die ihm zugestandenen Gebiete zu besetzen. Schon Ende
August 1802 lag eine detaillierte Beschreibung der Herrschaft Oberkirch in
badischem Auftrag vor. Am 8. September 1802 nimmt die Reichsdeputation
die russisch-französische Konvention unter Vorbehalt an. Danach geht
es Schlag auf Schlag um den Vollzug der Säkularisation der Gebiete des
Fürstbistums Straßburg rechts des Rheins. Am 16. September 1802 nimmt
Baden die Oberämter Oberkirch und Ettenheim in Besitz. Neun Soldaten
genügen für Oberkirch. An 91 Stellen des Oberamts von Sasbach bis Op-
penau wurde das Besitznahme-Patent angeschlagen. Ende November 1802
waren Stadt und Amt Oberkirch in badischem Besitz und in die badische
Verwaltung übernommen, ehe dies am 25. Februar 1803 als solches durch
den Reichsdeputationshauptschluss beschlossen wurde. Dieser hatte ebenfalls
beschlossen, den Markgrafen Karl Friedrich von Baden zum Kurfürs-
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