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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 424
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424

Dieter Kauß

- Überlegungen, wie man mit den Gerichten des Acher- und Renchtals
verfahren sollte, im Jahre 1808,23

- Das Organisationsreskript vom 26.11.1809.24

Mit diesen Gesetzen war das Großherzogtum staatrechtlich und staatspolizeilich
vierstufig geordnet.

• Ortsvorgesetzte in den Gemeinden als unterste Staatsverwaltungsbezirke,

• die Ämter,

• die Kreisdirektion und Oberforstämter,

• die Ministerien.25

Neue Gesetze entziehen den Gerichten ihre Aufgaben

Und wo blieben die Schultheißen und die bisherigen Gerichte im Acher-,
Rench- und Sasbachtal?

Im Organisationsreskript vom 26.11.1809 heißt es dazu schlicht:

„ Staabs- und Kirchspiels- sowie Amtschultheißereien sind, sobald es
tauglich ist aufzuheben. "26

Inhaltlich war dies möglich geworden dadurch, dass man ihre bisherigen
Aufgaben anderen neu geschaffenen Stellen und Personen übertrug oder
diese abschaffte. Einige ausgewählte Beispiele mögen dies belegen.

- Die Französische Revolution war für die Abschaffung der Ständischen
Steuerprivilegien. 1808 wurde die Einkommensteuer angedacht, 1815
verwirklicht. Seit 1810 gibt es die Grund- und Häusersteuer statt der
Schätzung. Das Jahr 1815 brachte die Einführung von Gewerbesteuer
und Kriegssteuer. Alle diese Steuern waren jetzt direkt an die Gemeinde
zu zahlen.27

- Straßen-, Chaussee- und Brückengelder gingen nicht mehr als Abgaben
an den Landesfürst, sondern an die Gemeinde für Gemeindewege / Vizi-
nalstraßen und Konkurrenzstraßen / Seitenstraßen und an den Staat für
die Landstraßen.28

- Feuerschutz wurde 1808 für die Gemeinde festgelegt; ab Mitte des 19.
Jahrhunderts gibt es freiwillige Feuerwehren.29

- Schule war bis Ende des 18. Jahrhunderts Sache der Gemeinde und des
Gerichts. Im Jahre 1807 wurde als erste zentral staatliche Schulstelle die
Generalstudienkommission eingerichtet. 1809 betreuen die Kreisdirektorien
und die beiden Kirchendepartements die Schule. Seit 1813 bis
1836 waren die Schulen Sache der Kirche.30


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