http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0425
„Nachwendezeit" 1802-1820 in der untersten Stufe staatlicher Verwaltung .
425
- Zwei Personen aus dem Bereich des Gerichts wurden diesem entzogen,
die Hebammen31 werden 1808 einem staatlichen Hebammenmeister,
später den Kreisen zugeordnet; der Hatschier32, eine Art polizeilicher
Vollzugsbeamter, wird 1810 von der Kreisverwaltung angestellt. Er
kann für größere und kleinere Gebiete zuständig sein.
- Bei den Fronden33 gab es Staats-, Gemeinde- und Notfronden. 1808
konnte man sich von den Herrenfronden loskaufen (Güter, Bauten und
Jagd). Die Staatsfronden (Straßenbau, Militär und Gerichtsfrond) wurden
1831 aufgehoben. Schon 1816 gab es keine Flußbaufrond mehr.
Interessant ist, dass bis zum heutigen Tag noch die allgemeine Verpflichtung
zu Hand- und Spanndiensten gilt, die früher zu den Notfronden
zählten.
Verfahrensmäßig einigte man sich zudem 1808 auf die Möglichkeit,
Schultheißen zu Ortsvorgesetzten der Gerichts-Vororte zu machen, um in
dieser Funktion zu arbeiten und Geld zu verdienen, sowie durch Zusatzämter
noch zu weiteren Mitteln zu kommen.34
Am beruflichen Ende der Schultheißen stand jedoch in der Regel die
Pension nach mehr oder minder langen Auseinandersetzungen.
Die vorher genannte Einigung von 1808 kam vor allem dadurch zustande
, dass im Acher-, Rench- und Sasbachtal die einzelnen Gerichte bei den
verschiedenen Landesorganisationen und Landeseinteilungen nicht immer
ein und dem selben Amt zugeordnet wurden, sondern deren Zuordnung
wechselte35 und so die Konstellation eintreten konnte, dass ehemals land-
vogteiliche und straßburgische alte Gerichte in einem neuen Amt vereinigt
waren.
- Das Gericht Kappel gehörte 1803 zum Oberamt Oberkirch, wechselte
1809/10 zum neu geschaffenen Amt Renchen, um 1810 endgültig zum
Oberamt Achern zu kommen.36
- Das Gericht Oberkirch31 verblieb immer im Bereich des Oberamts
Oberkirch, ebenso auch Oppenau?%
- Kurios war die Situation des Gerichtes Renchen39: 1803-1807 gehörte
es zum Oberamt Oberkirch; 1807-1809 zum Obervogteiamt Achern.
1809 gab es sogar ein eigenes Amt Renchen. 1809 kam das Gebiet des
Gerichts Renchen an das Oberamt Achern, 1810 zum Amt Appenweier
und ab 1819 zum Amt Oberkirch.
- Das Gericht Sasbach40 wurde 1803 dem Oberamt Oberkirch zugeordnet
und 1807 dem Oberamt Achern.
- Das Gericht Ulm41 schließlich gehörte 1803 zum Oberamt Oberkirch,
1809 zum neu errichteten Amt Renchen und 1810 zum Amt Oberkirch.
Damit wechselte Ulm auch die Kreiszugehörigkeit. Es war jetzt Bestandteil
des Kinzigkreises und nicht mehr des Murgkreises.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0425