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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 189
(PDF, 97 MB)
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Bräuche, Sitten und Traditionen aus dem einstigen Flecken Willstätt

189

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Dem Willstätter Bürger stand von der Gemeinde ein Waldplatz zu. Die
Waldplätze lagen Richtung Hesselhurst und waren Wiesen. Um Willstätter
Bürger zu werden, mussten sich Auswärtige als Bürgersohn einkaufen.
Erst dann stand ihm der Bürgernutzen zu. Während der Heuernte verkaufte
„s'Pheleppe Sälmel" (Salomea Ferber) an den neuen Brücken, Richtung
Hesselhurst, Getränke.

Einladung zur Beerdigung

Nicht alle Bürger konnten sich eine Tageszeitung leisten, ebenso wenig eine
Todesanzeige in der Tageszeitung veröffentlichen.

Es war eine Ehre, wenn man „zu d'Licht sa" durfte. Meistens waren es
Kinder aus der Verwandtschaft oder Nachbarschaft, die dieses Amt übernehmen
durften.

Die Kinder wurden straßenweise eingeteilt. Sie gingen von Haus zu
Haus und sagten: „Morn Nommeda um zweij esch d'Licht." (Morgen
Nachmittag um zwei Uhr ist die Beerdigung.) Manche Einwohner erfuhren
erst zu diesem Zeitpunkt, dass jemand aus der Gemeinde gestorben war.

Bis etwa 1955 wurden die Einwohner auf diese Weise über einen Todesfall
informiert.


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