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Der Zimmerer Waldbrief von 1389
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Urloffen Wilhelm Weiß (1861-1900) der historischen Belange von St.
Martin angenommen, dann allerdings sehr intensiv.10 Dabei muss die
rechtliche Qualität der Schenkung immer wieder Fragen aufgeworfen haben
, denn zwischen dem Beginn des 16. Jahrhunderts und der Mitte des
18. holten mindestens sechs öffentlich bevollmächtigte Urkundsbeamten
die Akten aus dem Archiv, um sie zu sichten. Aber nur der erste, Zacharias
Beck, nahm sich den lateinischen „Hauptbrief' vor.11 Da er ihn jedoch ins
Deutsche übertrug, konnten sich seine Nachfolger die Arbeit erleichtern
und von einer in der eigenen Sprache verfassten Grundlage ausgehen. Darüber
geriet die lateinische Quelle in Vergessenheit. Becks Übersetzung ist
leider undatiert. Aber wie Frau Fischer mit Hilfe des Straßburger Stadtarchives
herausgefunden hat, ist seine Person durch eine weitere Urkunde
aus dem Jahre 1506 belegt.12 Da kein zweiter Zacharias Beck bekannt ist,
müssen wir davon ausgehen, dass die deutsche Version um dieses Jahr entstanden
ist, und nicht möglicherweise schon in der Kanzlei Scherers. Ansonsten
stehen die Informationen auf fester Grundlage. „Düser Brief ist gezogen
undt geteutschet aus seinem Lateinischen Haubt Brief durch mich
Zachariam Beckh aus Baptlicher und Keyserlicher Oberkeiten offen Notarien
, undt lutet meiner Verstandnus gleichförmig in der Substantz und seiner
wissenlicheit dieselben Haubt Brief von Wort zu Worth, daß ich obge-
schribener Notari öffentliche bezeuge .. ."13
Über 100 Jahre später bestätigte der Oberkircher Notar Christoph Sey-
ßer die Übersetzungsleistung Becks, als er den deutschen Text 1627 kopierte
und vidimierte. Das Original Seyßers blieb nicht erhalten, es wurde
aber 1705 von dem ebenfalls in Oberkirch wohnhaften Notar Johannes
Schawberg kopiert und im selben Jahr oder später von Albertus Engelhart
beglaubigt.
Diese Entwicklung belegen zwei vollständige Abschriften aus dem
18. Jahrhundert, die eine gehört dem Pfarrarchiv Urloffen, sie endet mit
dem Namenszug Engelharts aus dem Jahre 1705, die andere fügt den Hinweis
auf eine weitere notarielle Bearbeitung von 1745 durch Theobaldus
Friedericus Schoell aus Kehl hinzu, dessen Unterschrift und Signet wohl
als original anzusprechen sind; dieser Text zählt zum Bestand Gaisbach.14
Eine dritte Quelle aus dem 18. Jahrhundert überliefert den „Extract Einer
Stiftung des Waldts, genannt der Fryer Leuth Walde u. St. Martins Kirchen
zu Zymmern und der Kirchspielsleuthen der sich auf den zweiten
Teil der Verschreibung, dem Kern der Stiftung, beschränkt. Auch sie
liegt im Schauenburger Archiv.15
Überblicken wir die Arbeit der Notare, so kommen wir zu dem Schluss,
dass unser Vermächtnis vermögensrechtlich von einiger Bedeutung gewesen
sein muss. Man zählt nicht nur Besitzanteile zusammen, sondern überprüft
Wort für Wort und legt das Ergebnis der nächsten Instanz zur Durchsicht
vor. Leider erfahren wir nichts über Zweck oder Auftraggeber, so
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