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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 248
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Karl Maier

dass wir nicht erkennen können, welche Probleme jeweils die Neuauflage
nötig machten.

Es ist am Rande deutlich geworden, dass die Texte nur als Handschriften
in Archiven zu lesen sind. Einem größeren Kreis greifbar sind zwei gedruckte
Ausgaben. 1885 bat der schon oft genannte Dekan Weiß R. Freiherr
von Schauenburg um eine neuerstellte Kopie des Waldbriefes aus dem
Gaisbacher Archiv und veröffentlichte sie in seinen Forschungen über das
Dekanat Offenburg. Leider haben sich in die Druckfassung einige z. T. sinnentstellende
Fehler eingeschlichen. Sein Aufsatz über Waldbriefe ist allerdings
außerordentlich informativ und anregend.16

Leichter erhältlich als die Publikation von Weiß ist der Artikel Erich A.
Hubers in der „Ortenau" 1957, in dem unser Text verkürzt einbezogen
wird. Huber greift, wie er schreibt, auf ein besonderes Original zurück, das
er, als Pergament in Schweinsleder gebunden, im Gemeindearchiv Urloffen
gefunden hat. Hier fehlen die Namen der Zeugen, die letzten Bemerkungen
Scherers zum äußeren Ablauf der Verhandlung und damit die Wiederholung
von Ort und Zeit; ferner alle Anmerkungen der Notare, die sich später
mit der Sache beschäftigt haben.17 Frau Fischer vermutet, es habe sich um
eine Kopie oder gar um das Original Seyßers gehandelt.18 Dafür spricht
auch der Begleittext der inhaltlich mit Hubers Version gleichlautenden
handschriftlichen Wiedergabe des Waldbriefes in der Urloffener Pfarrchronik
. Hier nennt der Autor, höchstwahrscheinlich Pfarrer Weiß, zwar nicht
den Namen des Kopisten, wohl aber das Entstehungsjahr des „Pergamentes
", 1627.19

Versuchen wir, nachdem wir die literarische Überlieferung des Waldbriefes
verfolgt haben, die wichtigsten Informationen über die Geschichte
des Kirchspiels zusammenzustellen. Seit Jahrhunderten waren die Waldgebiete
, soweit sie nicht vom Landes- oder Grundherrn beansprucht wurden,
in dörflichem Gemeineigentum geblieben. Wo sich mehrere Orte einen
größeren Forst teilten, hatte sich die Organisationsform der Waldgenossenschaft
als brauchbares, wenn auch nicht unproblematisches Ordnungselement
entwickelt. Während des 14. Jahrhunderts scheint dieses System
allerdings in eine Krise geraten zu sein. Man erinnere sich, Notar Scherer
musste das alte Herkommen, auf dem die Praxis der Waldwirtschaft beruhte
, mit der schriftlichen Fixierung der Rechtgrundlage in Einklang bringen
und damit neues Recht schaffen.

Über ein konkretes Beispiel eines solchen Mangels im Zimmerer Wald
berichtet der „Korker Waldbrief' in einer seiner Ausgaben: „Derselbe Herr
(Eppo) hat auch an demselben Wald (dem Korker) einen Wald und Waide
an die Zimmerer Kirche gegeben und doch nicht unterscheidend bezeichnet
. Um dieselbe Gottesgabe seien die drei Kirchspiele Kork, Bodersweier
und Linx auch die von Zimmern uneins geworden, daß Totschläge deshalb
geschehen sind."20


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