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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 250
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Karl Maier

Was man im Zimmerer Waldbrief besonders vermisst, sind ausführliche
Anweisungen für die praktische Waldarbeit. Nur die wichtigsten Aufgaben
werden knapp angedeutet: „... sie (die Kirchspielsleute) sollen auch ohne
große Nothdurft denselbigen Wald nit verkaufen wan allein zu gebrauch
der Kürchen auch nit unnützlich verzehren, besonders die Wege und Straßen
bawen ..."

Es fehlen allerdings auch verbindliche Weisungen, welches Personal die
Arbeit im Walde organisieren soll, auf Waldknechte und Förster, Heimbürge
und für die Aufsicht gewählte Vertreter. Vielmehr herrscht das Prinzip
der direkten Teilhabe an Nutzung und Verantwortung, die Kirchspielsleute
sollen „mit ihrer aller Rat und Verwilligung (Zustimmung) pflanzen."
Zweifellos ein Beispiel früher, unmittelbarer Sebstverwaltung.

Dieses Bild von Unabhängigkeit wird leicht getrübt durch eine Verordnung
Eppos für die Kirchspielsleute von Zimmern, die allerdings nicht im
Zimmerer sondern im Korker Waldbrief steht:

„Es hat derselbe Herr Eppel auch einen großen Forst darin auch eine
sonderlich starke Viehwaide zunächst am Korker Wald gelegen den Armen
Heiligen zu Zimmern in einem großen Pergamentbrief geschenkt und dabei
verordnet und festgesetzt, daß aus diesem Forst und Gewäld alljährlich
in remedium animae dem Propst zu Allerheiligen drei Stück Wildschwein,
vier Hirsche und zehn Rehböcke abgeliefert würden, damit die Brüder die
Psalmen, welche sie zur Ehre Gottes singen, auf die Häute schreiben und
andere heilige Bücher einbinden und sich mit dem Fleisch in Krankheit laben
können."26 Diese Anweisungen fehlen bei Trenkle, Beinert und in der
Handschrift GLA 154/206.

Ein wichtiger Fragenkreis konnte bisher nur am Rande gestreift werden
: Wann hat Eppo gelebt, und wann sind seine Stiftungen errichtet worden
. Eine ganze Reihe Forscher haben sich auch in den letzten Jahren um
diese Probleme gekümmert, allerdings stärker an Hand des Korker Waldbriefes
als auf der Grundlage des Zimmerner Textes. Leider sind die sorgfältig
recherchierten Ergebnisse nicht miteinander in Einklang zu bringen.
Dekan Weiß schlägt mehrere Namen vor, Nachkommen der Ettichonen
und insbesondere die Zähringer Hugo von Ulenburg sowie Egeno I. und
II.27 Heinz G. Huber glaubt, dass unser Wohltäter schon in der Zeit der
Alemannen oder während der Christianisierung zu finden sei.28 Erich Arnold
Huber möchte ihn mit Weif IV, dem Ehemann Utas von Schauenburg
gleichsetzen.29 Diese These vertritt auch Dieter Kauß, wenn er die
Schenkungen Eppos ins 12. Jahrhundert verlegt und die Gründungssage
der Nußbacher Kirche im Korker Waldbrief in den Bericht von einem Pa-
troziniumswechsel umdeutet.30 Das späteste Datum entwickelt Michael
Bergmann für das erste Viertel des 13. Jahrhunderts als ein Ereignis im
Zähringer Erbfolgestreit.31 Sicherlich könnte Eppo auch einfach eine erfundene
Person gewesen sein im Sinne des „Waldschenkenden Fräuleins",


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