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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 253
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Der Zimmerer Waldbrief von 1389

253

Abb. 4: Topographische Karte
über das Grossherzogthum
Baden, 1842. Ausschnitt.

lieh zwanzig Klafter Kompetenzholz auf Kosten der Pfarrgenossen ins
Pfarrhaus geliefert.42

Das Ortenauische Stockurbar, das oben schon angeführt wurde, bleibt
jedoch auch 1727 bei der alten Bezeichnung, es bestätigt allerdings die
neue Rechtssituation, wie wir sie dargestellt haben:

„Die Kirche wird von der Gemeinde erhalten, als welche den freyerleute
Wald, der Kirche zuständig, genießt."43 Die Urkundensammlung zählt für
Urloffen noch folgende Forstgebiete auf: der Holchen, am Freyerleuth
Wald gelegen, der Rißenwald an der Renchner Landstraße und der Mührig-
wald im Urloffener Bann, wofür aber das Hochstift Straßburg zuständig
ist.44

Um 1710 zeichnete Matthäus Seutter eine Landkarte der Umgebung
Straßburgs.45 Sie könnte eine anschauliche Illustration der Beschreibung
des östlichen Teils des Freier Leute Waldes abgeben, wie Weiß und Huber
ihn beschrieben haben. Karl Ebert hat in seinem Aufsatz über die frühe
Geschichte Zusenhofens schon auf diesen Zusammenhang hingewiesen,
als er zwischen Zimmerner und Zusenhofener Freiwaldbezeichnungen eine
Verbindung herstellte.46 Zu Beginn des 18. Jahrhunderts muss also das
ganze Gebiet zwischen der Kirche St. Martin und dem Renchener Wald
noch mit nutzbarem Holz bewachsen gewesen sein. Wir können davon ausgehen
, dass es sich um denselben Distrikt handelt, von dem oben als Ur-


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