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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 334
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Ernst Gutmann

Eben um 1348 erreichte die Pest auch unseren Ort. Die Grabplatte von
1348 auf dem Stollhofener Friedhof könnte auf dieses Ereignis hindeuten.5

Die Pest war ein Sammelbegriff verschiedener ansteckender Krankheiten
, denen unsere Vorfahren nur durch eine totale Isolierung (Quaranta,
Quarantäne 40 Tage Isolierung) Einhalt gebieten konnten. Zur Pest zählt
man heute u. a. die Schwarze Pest, eine von den Ratten übertragene Krankheit
, die mit größter Sicherheit in den Tod führte. Weiter gab es eine gefürchtete
Lungenpest, die schon nach wenigen Tagen mit absoluter Sicherheit
den Tod zur Folge hatte. Weiterhin fand die Lepra oder der Aussatz
den Weg zu uns. Diese Krankheit ist heute noch in tropischen Ländern (Indien
) weit verbreitet. Solche Kranke kamen dann in sog. „Gutleuthäuser"
in „Sondersiechenhäuser".

Auch 1478 und 1502 ist eine Pestwelle durch unsere Heimat gezogen.
Wie weit Stollhofen betroffen war, wissen wir heute nicht mehr. In den
„Landesherrlichen Verfügungen" des Markgrafen Philipp II. von Baden
(1570-1588) erkennt man die erneute Ausbreitung einer Pestwelle, die im
Norden des badischen Landes bei Ettlingen 1572 begann, um dann 1574
erneut massiv auszubrechen. Vorangegangen waren mehrere schlechte Erntejahre
ab 1570. Die durch Nahrungsmangel geschwächte Bevölkerung traf
es daher besonders hart. Schon 1570 erhielt der Amtmann von Stollhofen
den Befehl, zu verhindern, das „Ausländische" im Ried (Ottersdorf usw.)
für Wucherpreise Korn aufkaufen und somit den Nahrungsmangel noch
mehr verschärfen würden. Die „Frucht" sei schon auf Kärch verladen worden
, die Beteiligten sollten schärfste Arreststrafen erhalten. Auch die folgenden
Ernten im Jahre 1571 waren schlecht, sodass der Befehl des Ausfuhrverbotes
nochmals an alle Ämter ausgegeben werden musste.

Im August 1572 zeigten sich dann wieder die ersten Pestfälle. Die
Kanzlei in Baden forderten die Ämter auf, alle Fälle sofort anzuzeigen.

1574 im Oktober zeigten sich dann schwerste Fälle der Pest, so das die
Kanzlei allerstrengste Befehle erlassen musste:

„Baden, 1574 Oktober 8, Markgraf, Canzler und Käthe,- da die schwere
Krankheit der Pestilenz, durch Gottes Verhängnis und zur Strafe unsers
boshaftes Leben an den Orten zu grassieren anfange, so wird befohlen die
infizierte Orte nicht zu besuchen und der Gemeinschaft dieser Bewohner zu
entsagen. Es soll kein Wirt oder anderer Bürger von solchen Orte kommend
aufnehmen, ohne des Statthalters Erlaubnis. Da aber auch die unsauberer
Haushaltsführung die Ursache zur Infizierung sei, so wird streng
verboten unsauberes Wasser auf die Gassen zu schütten, tote Hühner,
Katzen und dergleichen auf selbige zu werfen und die Schweine innerhalb
der Stadt in den Gassen hin- und her laufen zu lassen. Ausgehend
an die Ämter: Baden, Ettlingen, Rastatt, Steinbach, Stollhofen, Beinheim,
Kuppenheim, Bühl, Gernsbach, auf mitw ohlgefallen eb er Steins chen Teil.


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