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Hans Harter
ge vorderösterreichische Herrschaft Triberg, legte der Triberger Historiker
Karl Volk neuere Forschungen vor,11 so dass jetzt erste Einblicke in die
Gutach-Flößerei möglich sind.
Die Hornberger Zusammenkunft im Juni 1740 fand auf höherer Ebene
statt: Aus Stuttgart waren die herzoglich-württembergischen „Expeditionsräte
" Hochstetter und Wächter angereist, aus Freudenstadt der für das Amt
Hornberg zuständige Forstmeister, der Kammerjunker Adolf Christoph von
Schleppengrell.12 Sie trafen sich mit den aus Schiltach gekommenen Schiffern
Ulrich und Abraham Trautwein sowie dem „gewesenen" Stadtschreiber
Matthias Stähle, der seinen Schwager, den Schiffer Johann Jakob Dorner
, vertrat. An jenem Tag verhandelten und unterschrieben sie einen
„Flotz-Contract", dessen Gegenstand die „Floßbarmachung des Flusses
Gutach" war, die die drei Schiltacher Schiffer durchführen sollten.
Welche Seite dazu die Initiative ergriffen hatte, wird leider nicht gesagt.
War es, wie zu vermuten ist, die herzoglich-württembergische Regierung
bzw. deren zuständiger Forstmeister, so dürfte das Bestreben, das Holz der
Wälder des Gutachtals der Vermarktung zuzuführen, ausschlaggebend gewesen
sein. Dies läge im Zug der Zeit, dem 18. Jahrhundert, als sich die
bisher auf Jagd, Brennholzversorgung und Waldweide ausgerichtete Nutzung
des Waldes veränderte: Angesichts des enormen Holzbedarfs für den
Schiffsbau und den Ausbau der Häfen in Holland und England wollten die
Herrschaften am florierenden „Holländer Holzhandel" teilhaben. Sie begannen
damit, die Wälder ihrer Herrschaftsbereiche möglichst gewinnträchtig
auszubeuten und das Holz weiträumig zu vermarkten, so dass man
von der „Ökonomisierung des Waldes" spricht.13
Dafür musste vor allem auch der Abtransport des Holzes organisiert
werden, was, beim damaligen Stand der Verkehrserschließung, über längere
Strecken nicht auf der Achse, sondern nur auf dem Wasserweg, durch
Flößerei, möglich war. Sie wiederum hing von Voraussetzungen ab, die zumeist
erst zu schaffen waren: Das Räumen des Flussbetts von Felsen und
Steinen, das Abschlagen hinderlicher Bäume und Büsche, der Einbau von
Fahrlöchern und Gampern in die bestehenden Wehre, die Errichtung von
Schwallungen zum Spannen des Wassers, und nicht zuletzt die Anlage einer
Anbindstatt, auf der die Flöße zusammengebunden werden konnten.
Dies alles ist im „Floßcontract" von 1740 vorgesehen - die Anbindstatt
sollte „eine halbe Stund oberhalb Hornberg" angelegt werden -, doch nicht
als Aufgabe der württembergischen Seite: Diese Maßnahmen übertrug sie
den drei Schiltacher Schiffern, mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass
sie sie „auf ihre eigenen Kosten, mit Übernehmung aller Gefahr und Schadens
" zu übernehmen hatten. Dies entspricht der Wirtschaftspolitik des Absolutismus
, dem Merkantilismus, der durch Vergabe von Privilegien an
rührige Untertanen und möglichst geringem eigenem Aufwand versuchte,
die Wirtschaft anzukurbeln.
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