http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2009/0114
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Gernot Kreutz
Die Schwimm-Instruktion für das Militär lässt erkennen, dass im fließenden
Wasser, in der Alb, in einem Becken (Bassin) das Schwimmen erlernt
wurde. Der Offizier der Schwimm-Aufsicht war angehalten, die Freischwimmenden
zu überwachen und gegebenenfalls für schnelle Hilfe zu
sorgen. Wenn in der Alb weniger als 14 Grad Wassertemperatur gemessen
wurde oder überhaupt eine ungünstige Witterung vorlag, fand kein Unterricht
statt. Die Schwimmschüler sollten nicht erhitzt ins Wasser gehen und
sich vorher abkühlen. Es war „strenge darauf zu sehen, dass Anfänger,
welche sich noch vor dem Untertauchen fürchten, nicht mit trockenem
Kopfe ... unterrichtet werden". Auch für die frei Schwimmenden galt, dass
„keine Unordnungen im Wasser vorkommen, wie wechselseitiges Untertauchen
... überhaupt alles, was die Aufsicht und Ordnung erschwert". In
den niederen Klassen durfte der Unterricht eine viertel, in der 1. Klasse eine
halbe Stunde nicht überschreiten.
Anmerkungen
Probeschein: Archiv des Heimat- und Geschichtsvereins Zell-Weierbach
Instruktion für den Dienst und den Unterricht in der Schwimmschule (1867):
GLA Karlsruhe 238/1953
Dr. Gernot Kreutz, Obertal 23, 77654 OG-Zell-Weierbach
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