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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 146
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Martin Ruch

er

^ UgdH4 DI

Stadtarchiv Offenburg 5/3.139

Überlassung städtischer Plätze an jüdische Turnbünde zur Kentnis bringen
, die der Herr Landessportführer Ministerialrat Dr. Kraft dem Oberrat
der Israeliten Badens gemacht hat. Wir entnehmen dies dem Schreiben des
Oberrats an Herrn Bezirksrabbiner Dr. Ucko, Nr. 1927 vom 5. März 1934:
,Herr Dr. Kraft hat bei einer kürzlichen Aussprache einem Vertreter des
Oberrats gegenüber ausdrücklich bestätigt, daß er gegen die turnerische
und sportlerische Betätigung jüdischer Organisationen grundsätzlich keine
Bedenken habe.'

Falls Fragen irgendwelcher Art zu klären sind, steht der Leiter des Jugendbundes
Erwin Tannhauser Ihnen erg. zur Verfügung. "7

Der Oberbürgermeister verlangte zunächst am 13. März: „... ersuche ich
mir die Belege dafür beizubringen, daß tatsächlich Ihrer Organisation von
badischen Städten Turnplätze usw. zur Verfügung gestellt worden sind. Ich
werde alsdann die Angelegenheit dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen,
bemerke aber jetzt schon, daß die Raumnot derart groß ist, daß ich Zweifel
habe, ob Ihrem Ersuchen stattgegeben werden kann."

In Eile brachten die jüdischen Sportler die Belege herbei, etwa eine Rechnung
der Stadtkasse Karlsruhe über „die Überlassung von Turnhalle und
Badbenützung in der Helmholtz-Oberrealschule, Februar 1934, durch den
Turn-Club Karlsruhe über 24,80 Reichsmark". Weitere Belege kamen aus
Baden-Baden („Gegen die Benützung einer Turnhalle durch Sie haben wir
nichts einzuwenden, sofern dadurch unsere Verbände SA, SS, HJ, Arbeitsdienst
usw. nicht benachteiligt oder in ihrem Übungsbereich eingeschränkt
werden ").

Der Offenburger Oberbürgermeister Dr. Rombach schrieb am 13. April
an den Badischen Gemeindetag: „Ich bitte um prinzipielle Klärung der
Frage mit dem Ersuchen, ob dem Antrag stattgegeben werden soll." Und
er erhielt überraschenderweise tatsächlich die Antwort, daß gegen eine
Überlassung von Hallen und Plätzen an den jüdischen Bund eigentlich
nichts einzuwenden sei. Grundsätzlich seien zwar bei der Vergabe von
Turnhallen arische Turnvereine zu berücksichtigen, „erst wenn keine weiteren
Bewerbungen vorliegen, können die Turnhallen an jüdische Turnvereine
vergeben werden ".


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