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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 181
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100 Jahre Verein für Bewegungsspiele Bühl

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aber keineswegs bereit, den erwähnten Beschluss zu akzeptieren und zu realisieren
. Nicht anders zu erklären ist, dass der Vorstand des Vereins für
Bewegungsspiele am 15. Mai 1922 dem Gemeinderat den Vorschlag unterbreitete
, den Sportplatz käuflich zu erwerben oder ein entsprechendes
Pachtverhältnis einzugehen. Ferner wurden die vom Gemeinderat im Falle
der Nichtbeachtung des Beschlusses angedrohten Maßregeln als ein Verstoß
gegen „Treu und Glaube" bezeichnet. In diesem Falle, so die Argumentation
, bleibe unberücksichtigt, dass der Verein für Bewegungsspiele
den Platz selbst und „unter Inkaufnahme finanzieller Opfer und eigenes
Schaffen" zu einem geeigneten Platz gemacht habe.8

In einer Denkschrift vom 29. Mai 1922 legte der Verein für Bewegungsspiele
abermals seinen Standpunkt zur Platzfrage dar. Dabei wurde auf die
schwierige Situation hingewiesen, die sich dem Verein nach seiner Gründung
präsentierte. Der Verein musste u.a. mit dem Platz am Holzhof bzw.
der Acherner Rennwiese vorlieb nehmen, bis es „ihm endlich mit der
Unterstützung einiger älterer Gemeindemitglieder" gelang, den Platz am
Hatzenweierer Weg zu pachten und damit die für seine Existenz unbedingt
„notwendige Grundlage" zu schaffen. Dort konnte vor allem „durch große
uneigennützige Opfer aller Mitglieder" ein geeignetes Gelände entstehen.
Dazu zählte auch die Errichtung eines Klubhauses mit Umkleidekabinen
für die Gästemannschaften und eigenen Spieler sowie die Lagerräume für
Sportgeräte. Eine weitere Maßnahme war die Einzäunung des Platzes. Die
genannten Fakten ließen den Verfasser der Denkschrift zu dem Schluss
kommen, dass „wohl niemand dem VfB verübeln könne, wenn er mit allen
Mitteln darauf bedacht ist, die Früchte seiner Arbeiten und Leistungen sowie
seiner heute den Betrag von nahezu 100.000 Mark betragenden finanziellen
Opfer voll und ganz zu ernten " .9

Trotz der deutlichen Hervorhebung des Standpunktes bezüglich der
Platzfrage war der Verein für Bewegungsspiele aber keineswegs bestrebt,
den Bühler Gemeinderat zu verärgern. Deshalb war man um ein faires Verhältnis
mit dem Turnverein, dem katholischen Jünglings verein und dem
Kaninchenzuchtverein bemüht, wie ein entsprechendes Schreiben vom 31.
Mai 1922 belegt. Dem letztgenannten bot man an, „für die Dauer das Erträgnis
an Grünfutter des Hatzenweierer Platzes bzw. für dieses Jahr
(1922) ein entsprechendes Quantum Heu, das die durch Abtretung des
Platzes entstehende Einbuße ausgleicht". Finanziert werden soll dies, so
der Vorschlag des Vereins für Bewegungsspiele, durch die Summe an
Geld, welche der Gemeinde bei Kauf und Pacht des Geländes zukommen
würde.

Am 1. Juni 1922 kam der Bühler Gemeinderat darüber überein, dem
Turnverein die Lose TIV der Bergerwiesen als Turnplatz zu überlassen,
„sofern (...) der VfB die Rest schuld von 3.000 Mark an die Stadtkasse bezahlt
". Die andere Bedingung lautete, dass der Turnverein und der VfB


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