Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 276
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Konrad Krimm

sen mit der ruhigen Eleganz der echten Königsurkunden. In der badischen
Schreibstube schrieb man wesentlich gröber. Der Markgraf hatte also in
Kauf genommen, die teuren Gebühren der königlichen Schreiber für die
Urkunde bezahlen zu müssen. Sie war ihm wichtig, sie konnte helfen, seine
Herrschaft demonstrativ zu befestigen. Auch wenn wir nicht wissen,
welcher Handel zwischen dem König und dem Markgrafen „im Hintergrund
" ablief: Die Urkunde für Steinbach sollte die höchstmögliche Authentizität
und Autorität haben.

Hier breche ich vorerst ab. Wir Historiker retten uns gerne in die allgemeine
politische Geschichte, wenn es mit der Konkretion schwierig wird.
Wir müssen uns aber eingestehen, dass sich in der Geschichte Steinbachs
erst eine ganze Generation später, erst 1288, ein weiteres Fenster öffnet;
dann erhält Kloster Lichtenthai den Steinbacher Zehnten als Geschenk des
Markgrafen. Die dunkle Zeit dazwischen könnten wir füllen mit Berichten
über das Interregnum, die Periode der schwachen Könige und der erstarkenden
Territorialherren, die Umorientierung der Markgrafen vom mittleren
Neckar an den mittleren Oberrhein, die Verfestigung und Verdichtung
ihrer Herrschaft durch Städteausbau wie im Fall Steinbach, in dem das
kleine Herrschaftsgebiet nach Süden eine ummauerte, sichere Geleitstation
mit attraktivem Ansiedlungsrecht erhielt - andere haben das besser und im
großen Überblick beschrieben.2 Wir wollen uns dagegen die Urkunde
selbst und vor allem ihre lange Wirkungsgeschichte ansehen. Dabei soll
das Verhältnis zwischen Stadt und Stadtherren im Mittelpunkt stehen.
Denn eines ist nicht zu vergessen: Die Urkunde ist für den Herren der
Stadt aufgesetzt, nicht für die Bürger. Der Markgraf kann mit günstigen
Bedingungen Siedler anlocken (und das gelingt ihm auch, wie die Adelshöfe
in Steinbach beweisen). Als Gütesiegel für die Werbung dient das
Freiburger Stadtrecht. Herr des Verfahrens bleibt aber der Markgraf und er
bleibt vor allem Herr der Urkunde. Nicht die Stadt erhält sie, sondern die
markgräfliche Kanzlei; von dort, von dem gewölb zu Baden nimmt sie ihren
langen Weg über Rastatt nach Karlsruhe bis ins Generallandesarchiv;
die Steinbacher müssen um eine Abschrift bitten.3 Was wissen sie überhaupt
über ihre Rechte, zumal über den Inhalt des Freiburger Stadtrechts?
Offenbar nichts Genaues, denn 1366 fragt Steinbach in Freiburg nach. Die
Antwort - die wir nicht kennen - dürfte aber bereits anders ausgefallen
sein als 100 Jahre zuvor, denn das Freiburger Stadtrecht ändert sich seinerseits
, ist nichts Statisches. So wird die Reichweite des Steinbacher Stadtrechts
eher unklar oder umstritten geblieben und - wie wir sehen werden -
zeitweise auch in wesentlichen Punkten vergessen oder zumindest eingeschränkt
worden sein; auch der Markgraf muss sich im 15. Jahrhundert
nach dem Grenzverlauf zwischen fürstlichem und städtischem Recht erkundigen
.4 Dass sie aber ein Stadtrecht besaßen, wussten die Steinbacher
immer - und sie beriefen sich darauf. An das Privileg des Kaysers Rei-


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