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Hans-R. Fluck
darinnen Zu fischen, erlaubt vnd zugelaßen sein soll, wie von alters
hero.
[3] Drittens behalten Jhnen Keeler [ = Kehler] die Jm Jhrem Bann
ligende Jnnwaßer, so von alters hero eigen gewesen, bevor, nemblich
daz Kollöchel, Newgraben, und Jrckenbronnen.
[4] Vierdtens ob Zwar der Außfluß der Kinzig auff Keeler grundt
und Boden, so wollen doch die Keeler den Straßburgern daß fischen
darinn biß ahne die alte Kintzig Bruckh vmb erhaltung guter Nachbarschafft
nicht sperren oder verwehren, Jedoch mit dem außdruck-
lichen anhang daz die Straßburger der Engen garn10 und andern
schädlichen gezöges darinn müßig stehn.
[5] Fünfftens Wann sich über kurz oder lang an gemelten Ortt der
Kintzig ein Salmen oder Lachsfang presentiren solte, so soll der halbe
theil der Züge den Kehlern, der andere halbe theil aber den
Straßburgern doch Umbwechßlendt [abwechselnd] gebühren, also
wann ein Keeler gezogen, hernach ein Straßburger, und alsoforten.
[6] Vndt dann für daz letzte in welcher Juristiction [Gerichtszuständigkeit
] und Bottmäßigkeit einer oder der ander fräffelbar gefunden
wirdt, vor derselben Obrigkeit soll er der verbrechen Zu recht stehn,
und seiner frevel büssen.11
Als eines von vielen im Straßburger Stadtarchiv noch erhaltenen Zeugnisse
der Beziehungen, die zwischen guter Nachbarschaft, großer Uneinigkeit
und gegenseitigen Vorwürfen schwanken, enthält das Zunftarchiv die Dokumentation
eines länger währenden Streits um die Mitte des 17. Jahrhunderts
. Mehrere Klagen und Gegenberichte der Kehler Fischer und der
Straßburger Fischerzunftbrüder wechseln sich ab. Wie es dazu kam, ist aus
den Akten nicht mehr ganz genau herauszulesen. Ausgangspunkt waren
auf jeden Fall wiederholte Anzeigen der Kehler bei ihrer Herrschaft gegen
Straßburger Fischer wegen unrechtmäßiger Fischerei innerhalb der Kehler
Banngrenzen.
Hinzu kamen Vorwürfe wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das
Fischfangverbot an Sonntagen und des Versäumens des Sonntagsgottesdienstes
. Der Besuch des Sonntagsgottesdienstes war damals den Fischern
zwingend vorgeschrieben, und das Fischen zu dieser Zeit daher eine
schwere Verfehlung. Außerdem sahen sich die Kehler Fischer in ihren Verdienstmöglichkeiten
benachteiligt, wie die Bitt- und Klageschrift ausführt:
Freye Reichs HochEdelgebohren, Gestreng, Edel, Vest, Ehrnvest,
Fromb, Fürsichtig, Hoch und Wohlweiße, Gnädig gebietende Herren
Ew. Gnd. könnnen wir in underthänigkeit nicht verhalten was gestalten
die Straßburgischen Fischer abermahls einen eingriff in vnser
fischerey gethan, mit nahmen Daniel Wydemanns Söhn und Georg
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