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Hans-R. Fluck
Abb. 4: Bittgesuch Kehler Fischer an ihr zuständiges Amt
An das Gemeine Bann Herrliche Hochlöbliche Amt des Dorffs Kehl unterthäniges
Memoriale und Bitten in Sachen David Heßlöhl und Johann Georg Rösch Bürger
und Fischer in Kehl als Supplicanten daß von Straßburgischen Fischern in den
dißseitigen nebens Waßern des Rheins wider rechtlich unternommene Fischen betreffend
damals gegeben hat. Dass es dabei auch zu handgreiflichen Auseinandersetzungen
kam, kann man sich unschwer vorstellen. Meist ging es um das
Fischereirecht in den jeweiligen Banngewässern. Diese waren zwar durch
Bannbeschreibungen18 abgegrenzt, aber doch oft zu ungenau. Und nach einem
Hochwasser des Rheins veränderte sich die Lage der Gewässer und
die Banngrenzen mussten neu festgelegt werden. So gab es immer wieder
Anlass zum Streiten.
[ Febr. 1777] Copia
Gemeines Bannherrlich Hochlöbliches Amt
Die unterthänige Supplicanten sehen sich genöthiget, Einem Gemeinem
BannHerrlichen Hochlöblichen Amte Clagend an zu bringen,
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