http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2009/0374
374
Franz Hahn
Der Ausbildungsgang zur Krankenschwester forderte sowohl eine praktische
als auch eine theoretische Ausbildung. Konnte die theoretische Ausbildung
weiterhin weitgehend im Konvent des Mutterhauses erfolgen, so
war für die praktische Ausbildung die Kooperation mit einem Krankenhaus
erforderlich. Nichts lag da näher als die andere Straßenseite: das
Krankenhaus St. Martin in der Regie des Spitalfonds.
Der Hausarzt des Mutterhauses, Herr Dr. Gißler, war gleichzeitig auch
Spitalarzt in St. Martin. Ihn versuchte man zu verpflichten, im Spital die
jungen Schwestern praktisch in die Krankenpflege einzuführen. Unter der
Voraussetzung, dass Dr. Gißler ständiger Spitalarzt bleibt, erklärte sich das
Mutterhaus bereit jährlich 200- Mark für die Errichtung der Krankenpflegeschule
und zur Honorierung eines Hilfsarztes zu entrichten.4 Schließlich
wurden diese Vorstellungen noch mehr konkretisiert: „Vorbehaltlich halbjähriger
Kündigung zahlt die Kongregation betreffs Honorierung des Spitalarztes
, bzw. des Stellvertreters in den hiesigen Spitalfonds jährlich...
200 Mark, unter der Bedingung, dass der Stifungsrat den jeweiligen Hausarzt
des Mutterhauses als Spitalarzt anstellt und honoriert und dieser - und
zu Aushilfszeiten auch sein Stellvertreter - die Pflicht übernimmt, die Novizinnen
im Spital praktisch in der Krankenpflege ohne weitere Entlohnung
so auszubilden, dass sie das geforderte Staatsexamen mit Erfolg bestehen
können. Die Zahlung würde mit dem Datum des Vertrages einsetzen
, welchen der Stiftungsrat mit den beiden Herrn Ärzten eben abzu-
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2009/0374