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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 375
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Die Krankenpflegeschule der Kongregation der Franziskanerinnen in Gengenbach

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Pforte des Mutterhauses vor dem
Umbau aus den 1960er Jahren

schließen im Begriffe steht." „Natürlich ist der Vertrag mit den Herrn Ärzten
unter Rücksichtnahme auf dieses Schreiben zu formulieren, damit die
gegenseitigen Rechte und Pflichten scharf formuliert werden.5

Mit diesen Vorstellungen wurde versucht, den Einsatz der Spitalärzte in
Hinblick auf die Anleitung der Novizinnen zu steigern; wären sie doch für
die erfolgreiche Beendigung der Ausbildung verantwortlich gewesen. Sowohl
dieser Punkt als auch die verbindliche Regelung, dass der jeweilige
Hausarzt des Mutterhauses als Spitalarzt anzustellen sei, bedurfte in den
Folgemonaten einer Diskussion. Schließlich stimmte am 7. Dezember
1909 Superior Weckesser, nach einer weiteren Korrektur des Vertragsentwurfs
, der endgültigen Vertragsfassung zu.6

Der endgültige Vertrag zwischen dem Mutterhaus in Gengenbach und
der Spitalverwaltung Gengenbach über die Errichtung einer Krankenpflegeschule
datiert schließlich auf den 9. Dezember 1909 und wurde rückwirkend
zum 1. Juli 1909 in Kraft gesetzt.

Durch diesen Vertrag gestattete der Stiftungsrat des Spitalfonds Gengenbach
, dass die Novizinnen des Mutterhauses im Spital die nötige praktische
Ausbildung erhalten konnten, um sich der erforderlichen Staatsprüfung
unterwerfen zu können. Die Zahl der Novizinnen bestimmte das Mutterhaus
. Diese Ausbildung erfolgte unter der Leitung des Spitalarztes,


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