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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 409
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409

39 Personen. Dies betraf 20% der gesamten Belegschaft. Dazu zählte der
harte Kern sogenannter „alter Kämpfer", die unter Anwendung des
RuPrMdl. vom 19. November 1937 und dem Runderlass des Min. d. Innern
vom 4. Januar 1938 anlässlich der Aktion Übernahme von alten
Kämpfern in das Beamten Verhältnis" zu Beamten auf Lebenszeit ernannt
wurden.67

Von den 39 im Juli 1945 angeordneten Entlassungen wurden lediglich
fünf ehemalige Bedienstete wieder eingestellt, allerdings im Verhältnis vor
1945 zurückgestuft. Bis auf vier Personen handelte es sich um Beamte und
Angestellte, die während der nationalsozialistischen Herrschaft eingestellt
wurden. Bei vier Bediensteten konnte wegen fehlender Personalunterlagen
keine Aussage getroffen werden. Ein halbes Jahr danach erhöhte sich die
Zahl der aus politischen Gründen Entlassenen auf 45 und der Suspendierten
auf 18 Personen, was einem prozentualen Anteil von ca. 35% des Personalbestandes
der Offenburger Stadtverwaltung entsprach. Dieser Wert
liegt im Vergleich zum Landratsamt Offenburg (17,1%) und den anderen
Kreiskommunen (23,6%) sehr hoch.68



Landratsamt
Offenburg

Gemeinden des

Landratsamtes

Offenburg

Stadtverwaltung
Offenburg

Entlassungen

4

11,4%

94

19,5%

45

23,8%

Suspendierungen

2

5,7%

20

4,1%

18

9,5%

In Kriegsgefangenschaft

4

11,4%

34

7,0%

19

10,9%

Aus sonst. Gründen
ausgeschieden

10

28,6%

3

0,6%

21

11,1%

Pensioniert

0



3

0,6%

3

1,5%

Im Dienst

15

42,9%

300

62,1%

83

43,9%

Zahl aller Bediensteten
bei Besetzung

35



483



189



22% erhielten eine Entlassung ohne Pension, 2% mit Pension. 17% wurden
zurückgestuft. 53% der Bediensteten bekamen eine Bestätigung ihrer
Stelle. Von diesen waren 1946 77 zu Sühnemaßnahmen (Gehaltskürzungen
) verpflichtet. 1948 reduzierte sich deren Zahl im Zuge der Amnestierungen
auf 46 69

Kommen die alten Kämpfer zurück?

Nach der endgültigen Abkehr von der Entnazifizierung und Hinwendung
zur Rehabilitierung durch Art. 131 des Grundgesetzes drohte eine Rückkehr
der 1945 entlassenen sogenannten „alten Kämpfer" in die Stadtver-


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