Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 444
(PDF, 101 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2009/0444
444

Heinz Nienhaus

den nicht immer eingehalten werden konnte - sollte einer Zerstückelung
des Hofes, wie sie vom Hotzenwald (Realteilung) bekannt ist, ausgeschlossen
werden. Was aber sollte geschehen, wenn der Besitzer eines geschlossenen
Hofguts z. B. in wirtschaftliche Not geriet und sich gezwungen sah,
zumindest Teile seines Grundbesitzes zu verkaufen, oder wenn der Nachwuchs
ausblieb und sich kein Käufer fand, der bereit war das gesamte bäuerliche
Anwesen zu kaufen oder hierzu finanziell gar nicht in der Lage
war? Es gab vielerlei Gründe, die auch in den Gebieten, in denen das Anerbenrecht
und die Unteilbarkeit der geschlossenen Hofgüter galt, zur Teilung
des zum Hof gehörenden Grundbesitzes und auch des Hofgebäudes
führten. Wie das Beispiel des Gutmannshofes in Hofstetten zeigt, kam es
gelegentlich zu den kuriosesten Wohnverhältnissen auf den Bauernhöfen.

Speziell bei dem Gutachtäler Haustyp ließ sich eine Zweiteilung allerdings
ohne großen baulichen Aufwand realisieren, da die räumliche Gliederung
dieser Häuser in der Längsachse nahezu symmetrisch ist. Das zeigen
beispielhaft die Abbildungen 1 und la vom 1565 erbauten, eingeschossigen
Altenvogtshof in Wolfach-Kirnbach recht deutlich.5

Das für den Gutachertäler Haustyp primäre Charakteristikum ist der
dreiraumbreite Wohnungsgrundriss mit der Rauchküche zwischen der vorderen
großen Stube und dem hinteren Stüble - oftmals von den Altbauern
als Leibgeding benutzt. Zur Bergseite des Hauses folgt der Hausgang
(Hausern), der quer durch das ganze Gebäude führt. Der so genannte hintere
Ausgang am Ende des Ganges führte in früheren Zeiten oftmals zum
Abort und zu dem aus verständlichen Gründen vom Haus ein wenig abgerückten
Schweinestall. An der den Stuben und der Küche gegenüberliegenden
Seite des Ganges gibt es Kammern für Mägde, Knechte und Kinder,
wie auch einen Durchgang zum Stall.

Sollte oder musste ein solches Bauernhaus nun unter zwei Familien aufgeteilt
werden, war lediglich eine Teilung in der Längsachse, angefangen
von der Mitte der Küche, über den Hausgang, Stall und Schopf, erforderlich
und jede „Partei" verfügte - abgesehen von dem geringen Unterschied
zwischen Stube und Stüble - über die Hälfte der Küche, des Hausgangs,
der Kammern, des Stalls und Schopfs. Allein die Stube war in aller Regel
etwas geräumiger als das Stüble. Bei gutem Einvernehmen beider „Parteien
" konnte sogar auf eine Trennwand, die das Haus in der Längsachse
teilte, verzichtet werden. Dieser Lösung gab man - wohl der besseren Bewegungsfreiheit
wegen - oftmals den Vorzug.

Aus „geschlossenen Hofgütern" wurden Doppelhöfe

Besonders im 19. Jahrhundert wurde oftmals von der zuvor beschriebenen
Teilung der Gutachtäler Häuser Gebrauch gemacht. Als Beispiel sei hier
der zweigeschossige Bürlebauernhof in Gutach-Sulzbach (Abb. 2) ange-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2009/0444