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92 R. Johanna Regnath / Regina Ostermann

Die Steckhaufen-Erwähnungen in den Schauenburg-Regesten
lassen darauf schließen, dass in den Weinbergen der Ortenau die
Pfahlbauweise angewendet wurde. Das stark reliefierte Terrain
ließe auch gar keine andere Anbautechnik zu.

Von großer Bedeutung sind die Regelungen zur Düngung der
Weinberge. Zu den Weingütern gehörten immer auch Wiesen,
damit die Weinbauern das nötige Großvieh zur Mistproduktion
halten konnten. Zum Rebgut von Hans und Ursula Budistell in
Niederringelbach zum Beispiel gehörten deshalb neben einem
Weinberg im Umfang von 20 Steckhaufen und der daran anstoßenden
Baumhalde auch noch genau bezeichnete Wiesen (Matten
) am Ringelbach und am Niederlehen. Zur Düngung sollten
sie in ihrem Weinberg Gruben mit Mist füllen.32

Oft war sogar genau vorgeschrieben, wie oft und wie viel Mist
in den Weinberg gebracht werden musste. So hieß es in der oben
zitierten Urkunde mit Martin und Margarethe Palmers Leihevertrag
, dass er jedes Jahr zehn Fuder Mist in den Weinberg führen
solle. Wenn er das ein Jahr versäumte, sollte er den Mangel spätestens
im nächsten Jahr ausgleichen.33 Dem Cristman Rot aus
Nesselried und seinen Erben wurde dagegen die Verpflichtung,
jährlich drei Fuder Mist in den Weinberg zu bringen, erlassen,
weil er zu wenige Wiesen hatte.34

Im Württembergischen lieferten oft auch die Lehensherren
Mist und Rebstecken in die Weinberge.35 Rund um Oberkirch
achtete man dagegen verstärkt darauf, dass die Winzer so mit
eigenen Gütern ausgestattet wurden, dass sie Düngemittel und
Pfähle selbst produzieren konnten.

In einem Fall von 1455 verpflichtete sich der Lehensherr Junker
Reinhard von Schauenburg jedoch ausdrücklich dazu, seinem
Winzer im Rahmen des geschlossenen Halbpachtvertrags jährlich
eine bestimmte Summe Geld und Getreide zu geben. Auch zum

Abb. 4 : Aufbewahrung von Rebstecken. Vorlage: Regelmann, Johann-Peter: Wie guter, alter Wein.
Geschichte und Geschmack eines ganz besonderen Safts. Ostfildern 2005, S. 98 = Württembergische
Landesbibliothek Stuttgart: Sign. Mise, fol 32-1


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