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Dokumente zur Geschichte der Juden
im bischöflich-straßburgischen Amtsbezirk
Marckolsheim (1578-1652)
Günter Boll
Johann von Manderscheid, der von 1569 bis zu seinem Tod Erweiter
vnd Bestettigter Bischoff zu Straßburg und Landgraf im unteren
Elsass war, ist am 2. Mai 1592 in Zabern gestorben. In der
Korrespondenz des Bischofs und seiner weltlichen Räte mit Vn-
serm Ambtmann zu Marckoltzheim vnd lieben getrewen Jacoben Hüffen
wird anlässlich der am 28. Februar 1578 erwogenen Aufnahme
eines Juden in vnserm fleckhen Marckoltzheim bemerkt, dass ohne
das aller nechst dabei Juden geseßen seien.1 Gemeint sind die im
bischöflichen Teil des zwei Kilometer nördlich von Marckolsheim
gelegenen Dorfes Mackenheim ansässigen Juden, von denen
zweifellos schon früher die Rede gewesen wäre, wenn sie bereits
zu Lebzeiten des 1568 verstorbenen Bischofs Erasmus von Limburg
dort gewohnt hätten. In Marckolsheim selbst, wo jüdische
Schützlinge des Bischofs Berchtold von Bucheck im Pest jähr 1349
denselben Verfolgungen ausgesetzt waren wie ihre theils flüchtigen
, theils mit gewalt vertriebenen, theils auch hingerichteten Glaubensgenossen
in Schlettstadt,2 scheinen von 1350 bis 1577 keine
Juden mehr gewohnt zu haben.
Am 17. März 1578 teilt Bischof Johann dem Amtmann zu
Marckolsheim mit, dass er auff vilfeltig anhalten vnd flehenlich bitten
Gottlieb Juden vonn Turckheim, auch anderer beschehener vorbitt,
Inenn Gottlieb Juden, sonderlich dieweil er mitt vnsern vnderthanen
gar in kheinerlei wegh khein wuecher zu treibenn begert, Auch ein Alter
krancker man, ein zeittlang vnd bis auff fernem bescheidt, in vnsern
schütz vnd schirm, in vnsern fleckhen Marckoltzheim (. dieweil er sich
beclagt, das man den Juden Itziger zeitt ettwas auffsetzig, vnd derwe-
gen In gemeltem vnserm fleckhen etwas sicherer zusitzen verhofft.)
gnediglich auf vnd angenommen habe.3 Es ist anzunehmen, dass der
schier wider vnsern willen 4 in Marckolsheim aufgenommene Gottlieb
mit dem seit 1567 als Einwohner der Reichsstadt Türckheim
bezeugten Mardochäus (Mordechai alias Gottlieb von Hagenau)
identisch ist,5 der sich im Winter 1577/78 nach einer neuen
Bleibe umsehen musste, nachdem Kaiser Maximilian II. der Stadt
am 23. Oktober 1570 den auf die alsbaldige Ausweisung ihrer
jüdischen Einwohner abzielenden Befehl erteilt hatte, deren vn-
zuläßlichen vnd verpottnen wuecher 6 zu unterbinden und ihre
Schutzbriefe nach außganng der zugesagten zeit7 nicht wieder zu
erneuern.8
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