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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0264
Vom oberen Neckar in die Ortenau 263

Jörg von Bern noch 1553 oder in der ersten Hälfte des Jahres 1554
gestorben sein muss.36 Der Lehensbesitz der Familie in Welschen-
bollenbach und Ohlsbach gehörte nun den beiden Brüdern Jakob
und Gebhard von Bern, von denen Gebhard früh verstarb und
lediglich einen ebenfalls schon bald gestorbenen Sohn hinterlassen
hat.37 Jakob von Bern wurde mit den fraglichen Gütern erneut
1571 in Zabern von Bischof Johann von Manderscheid belehnt
,38 wobei er der Form nach wiederum auch für seinen Bruder
Gebhard die Lehen übernahm.

Für Jakob von Bern bahnte sich Ende der achtziger Jahre des
16. Jahrhunderts eine Entwicklung an, die gleichermaßen eine
neue, letzte Krise in der Geschichte seiner Familie anzeigen kann,
wie sie andererseits dartun mag, dass sich in dieser Zeit der Niederadel
in seinen seitherigen Funktionen gegenüber den verstärkten
Tendenzen zum neuzeitlichen Territorialstaat kaum mehr
behaupten konnte. In Welschenbollenbach hatte nämlich der
dortige, Jakob von Bern unterstehende Dorfvogt Konrad Kernmeyer
einen des Diebstahls verdächtigen Mann, der sich in
einem Backofen versteckt hatte, „verwiesen". Graf Albrecht von
Fürstenberg, der darin einen Eingriff in die Befugnisse seiner Behörden
sah, erwirkte darauf beim Kaiser ein Strafmandat gegen
Jakob von Bern und den Bischof von Straßburg als seinen Lehensherrn
, die sich dagegen mit rechtlichen Mitteln wehrten.

Was aber den Straßburger Bischof nicht ernsthaft in Verlegenheit
bringen konnte, war für Jakob von Bern auf längere Zeit
nicht durchzustehen. Der Prozess vor dem Reichskammergericht
in Speyer schwebte „ vil Jahr här" und kostete mehr als Jakob von
Bern von seinen Lehen in Welschenbollenbach und Ohlsbach
einnahm. So entschloss er sich schließlich zum 29. März 1588,
diesen Lehensbesitz an den Bischof von Straßburg zurückzugeben
und auf ihn für immer auch im Namen aller Verwandten zu verzichten
. „Zu sunder Gnaden" erhielt er stattdessen vom Bischof
300 Gulden, die ihm der jeweilige Straßburger Amtmann in
Oberkirch, wo das Elsässer Bistum ja auch die Landeshoheit
besaß, in Raten von jährlich 15 Gulden jeweils auf Martini auszuzahlen
hatte.39 Der Lehensverzicht wurde vom Bischof von
Straßburg am 2. August gleichen Jahres in Zabern bestätigt, nachdem
Bischof Johann von Straßburg das Tal von Welschenbollenbach
schon unter dem 26. April 1588 an Graf Albrecht von Fürstenberg
verliehen hatte.40 Eigenartig wirkt, dass Jakob von Bern
seinen Lehensbesitz ausgerechnet in einer Auseinandersetzung
mit einem Vertreter jenes Adelshauses einbüßte, mit dem seine
Familie einst und lange eng verbunden war und dem die Berner
besonders treue Dienste geleistet hatten.

Jakob von Bern besaß zwar in den Jahren 1571 und 1587 auch
das Straßburger Amtslehen in Nußbach,41 gewohnt muss er aber


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