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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0374
Professor Josef Scharpf, der erste Direktor des Großherzoglichen Gymnasiums zu Offenburg 373

des Hebräischen, im Unterricht nicht mehr deutlich erkenne.
Scharpf weist an dieser Stelle auf das Alter hin, das selbst eine
Krankheit sei. In neun Punkten fasst er seine Miseren noch einmal
zusammen und hofft, dass sein „Appell an die Gerechtigkeit,
Milde und Weisheit" des Ministers nicht erfolglos sei und bittet
um „irgendwelche Ausgleichung meiner Leiden in ehrenvoller
Art". Das Ministerium verspricht eine Überprüfung und veranlasst
den Oberstudienrat zu einer Stundenreduzierung. Damit sei
es nicht getan, ist von dort am 16.04. zu hören, der Schaden für
die Schule sei damit nicht behoben, es solle eine ärztliche Überprüfung
erfolgen und eine „Zurruhesetzung" erwogen werden.

Scharpf kommt dem am 09.09. mit „unterthänigster Bitte" um
Pensionierung zum Schuljahresende entgegen, schon am
18.09.1857 antwortet das Innenministerium: Die Rastatter Direktion
sei ihm „infolge tadelhaften Verhaltens", unter Beibehaltung
seiner hohen Bezüge, entzogen worden, seine Deputate in
Mannheim seien rechtens, seine fast 40-jährigen Dienste würden
anerkannt. Ärztliche Zeugnisse bestätigten die schlechte Heilung
des linken Unterschenkels und die Fußverkleinerung, so dass er
nur mit einem Stützklotz sitzend unterrichten könne, die Erblindung
des linken Auges und Schwächung des rechten und dessen
möglicher Verlust lassen eine frühzeitige Pensionierung zu.

„Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, geruhen am
07.10.1857 in Badenweiler, den Hofrath Scharpf wegen körperlichen
Leidens und auf sein unterthänigstes Ansuchen in den Ruhestand
zu versetzen und dabei auszusprechen, dass dessen Pension
aus der Staatskasse zu entnehmen sei". Dieser Wortlaut findet
sich auch im für Scharpf letzten Jahresbericht des Mannheimer
Lyzeums von 1857/58 mit dem Zusatz: „Dem von der Anstalt
scheidenden Hofrat Scharpf folgten die aufrichtigsten Wünsche
seiner bisherigen Collegen in die von ihm solange ersehnte Ruhe
nach." Ob sie für ihn auch einen lateinischen Nachruf verfasst
haben, wie er das für manchen Kollegen vor ihm getan hat? Laut
Eintrag im Familienbogen des Mannheimer Stadtarchivs starb er
knapp zehn Jahre später am 17. Februar 1866, seine Frau Wilhelmine
überlebte ihn um 25 Jahre, seine Tochter Hermine war in
Durlach mit einem Oberkirchenrat verheiratet. Scharpf lebte zum
Schluss fast 70-jährig in der Residenzstadt Mannheim im Quadrat
H 2. 1., C 2. 23. auf der Mitte zwischen Neckar und Rhein.


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