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Das Bürgerhaus Neuer Markt in Bühl 389
werden. Die Fußgängerachsen sollen
nach dem Willen des Architekten
keine durchlaufenden Bereiche
darstellen, sondern mehrere
Ausgangs-, Durchgangs- und
Zielpunkte haben, „um den Erlebniswert
bezüglich der städtebaulichen
Situation zu erhöhen".
Aus diesem Grund will Seebacher
einen Teil des OAG-Geländes
als Platz gestalten. Mindestens 20,
besser noch 30 bis 40 Prozent der
Flächen sollen „mit Rücksicht auf
attraktive freiräumliche Gestaltung
" für öffentliche Nutzung zur
Verfügung stehen.
Auch zur Architektur äußert er
sich: „Um eine blockartige und
massive Bebauung zu vermeiden,
sollen Baumassen entstehen, die
in horizontaler und vertikaler
Ebene so gegliedert sind, dass eine
ansprechende Baugestaltung
möglich ist und ein vielfältiges Angebot an Grundstücksgrößen
und überschaubaren Flächen zur Verfügung gestellt werden
kann. Wegen der umgebenden Bebauung wird von einer drei- bis
maximal viergeschossigen Bauweise ausgegangen." Im nördlichen
Bereich, (Ecke Friedrichstraße/Marktstraße) sah Seebacher
ein Parkdeck vor.
Dieses Konzept fand nicht nur Zustimmung. Am 27. Juni 1977
lud die Interessengemeinschaft des Bühler Einzelhandels Oberbürgermeister
Erich Burger und Mitarbeiter der Stadtverwaltung
ins Gasthaus „Storchen" ein, um über die Zukunft des OAG-Areals
zu diskutieren.3 Die Kaufleute machten deutlich, dass sie die
vorhandenen Verkaufsflächen in Bühl für ausreichend hielten
und sich nicht im OAG-Gelände ansiedeln wollten. Dies sei allenfalls
für auswärtige Konkurrenten interessant. Die Einzelhändler
regten stattdessen den Neubau eines Verwaltungszentrums an.
Gleichzeitig könne eine neue Stadthalle entstehen.
Am 11. Januar 1978 traf der Gemeinderat eine erste wichtige
Entscheidung.4 Er stimmte dem Neubau eines Modehauses auf
dem Eckgrundstück Eisenbahnstraße/Hindenburgstraße zu. Dieser
Teilbereich des OAG-Geländes mit einer Größe von 1360 Quadratmetern
war von der Stadt im Juni 1977 an das Modehaus
Pfeiffer (Bühlertal) verkauft worden. Bereits im März 1978 wurde
mit dem Bau begonnen. Damit entstand in unmittelbarer Nach-
Abb. 3: Der Bebauungsplan
für das OAG-
Gelände wurde 1979
rechtskräftig. Er ist ein
Werk des Büros
Seebacher und Krauth.
Foto: Archiv Acher- und
Bühler Bote
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