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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 378
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Heinrich Ostertag - Scharfrichter der Freien Reichsstadt Gengenbach *\~7Q

Im Mai 1625 liest man ganz alltägliche Eintragungen. Die Frau
„Beklagte" hatte wohl eine scharfe Zunge gehabt.

Gebottener Rath den 9t(en) May 1625 ./.
Vogtey

Hannß Lüeckhler Vogt Adam Schlewalders seelig Kindern.
Martin Halder Äußern Harmerspach begerts burgrecht Ist Uf Vorweisung
seines geburts brieffs Ime bewilliget.

Hannß Großer von Edtenheim Ein Spilman begerts burgrecht, Ist bewilliget
.

... Herrn Wolffgang Gottfriedten ahn Einem und Maria Michael Ött-
lins Haußfrauw am anderen theil, wegen geübter Scheltworth, flue-
chens undt Schwehrens, Ist Uf Eingenommenen bericht, und verherte
kundtschafften Erkhandt der beclagtin habe nit gebürt den Herrn Cle-
gem mit Errürrigen Worden, Anzuetasten, sondern darahn Unrecht
und zueviel gethan, Alß Sollen die Schmachwort auß Cr äfft Hoher
Obrigkeit Ufgehoben und Ihme Herrn Clegern ahn seinen Ehren nicht
schädlich, noch Nachtheilig sein, und ist Zue wohlverdienter straff die
beclagtinn 8. tag mit der gefenggnuß Abgestrafft worden.33

Dass Kläger und Beklagte eine Buße aufgebrummt erhalten, ist
aus dem nächsten Eintrag zu ersehen.

Rath gehalten den 16t(en) May Anno 1625 ./.
Hr. Georg Bonenbergerß Haußfrauw, contra Caspar Kellern, wegen
Scheltwort, Ist Uf verhörte Kuntschafften Erkhandt die Schmachworth
Uß Cr äfft Hoher Obrigkheit ufgehoben, und verbessert Jede Vorth. 5 ß
Zuer Straff?^

Obwohl nun einige Jahre ins Land gegangen sind, ohne dass vom
Scharfrichter irgend etwas zu lesen gewesen wäre, muss er dennoch
, dem nächsten Eintrag folgend, sein Amt ausgeübt haben.
Ist sie eine der hingerichteten Hexen gewesen?


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