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Die Steinkrugfabrik in Oppenau (1824-1878/80) 4Q9
zur Förderung einer Steinkrugfabrik. Derndinger informierte
sich vor Ort ausführlich über die Gegebenheiten und erklärte
sich bereit, mit Bartholomäus Mutterer gemeinschaftliche
Sache zu machen. Zu seiner Absicherung bat Derndinger um
folgende Vergünstigungen:
a. ein Landesherrliches Privileg für die Dauer von zehn Jahren
für das ganze Großherzogtum Baden.
b. dass nach Ablauf der zehn Jahre in der Entfernung von zehn
Stunden zu Oppenau kein weiteres Unternehmen gleicher
Art errichtet werden darf.
c. das Recht, geeignete Tonvorkommen in einer Entfernung
von bis zu vier Stunden von Oppenau graben zu dürfen.
Das Kinzigkreis-Direktorium leitete die Bitte um dieses Privileg
am 24.07.1824 an das Ministerium des Inneren in Karlsruhe
weiter. Das Ministerium des Inneren informierte am 27.08.1824
das Staatsministerium über Derndingers Anliegen. Es wurde
folgender Antrag gestellt:
„daß dem Bittsteller die Erlaubniß zur Errichtung der Steinkrug-
bäckery ertheilt und ihm zu diesem Ende ein ausschließliches
Privilegium auf zehn Jahre für den Kinzigkreiß mit der weiteren
Zusicherung gnädigst ertheilt werden möge, daß während dieser
Zeit und nach Verlauf derselben in dem Umkreiße von 10 Stunden
kein weiteres Etablissement dieser Art errichtet, und ausser
der gewöhnlichen Hafner oder Töpfererde er noch andere Thonerde
auf vier Stunden im Umkreiße zu graben befugt sey."36
Der Verwaltungsapparat des Großherzogtums Baden ließ einige
Wochen ohne eine Antwort auf die Bitte Derndingers verstreichen
. Daher erinnerte Bartholomäus Mutterer am 05.10.1824 in
einem Brief an den Oberamtmann an das Anliegen und bat erneut
um Erteilung des Privilegs. Die Zeit drängte, denn Mutterer
wollte nach Erhalt des Privilegs einen zweiten Ofen zur Verbesserung
der Ergebnisse der Steinzeugproduktion setzen lassen.37
Am 08.10.1824 war es dann soweit. Großherzog Ludwig erteilte
J.A. Derndinger das Privileg zur Errichtung einer Steinkrugfabrik38
in Oppenau für die Dauer von zehn Jahren für den
Bezirk des Kinzigkreises. Weiterhin verfügte der Großherzog,
dass sich innerhalb der nächsten zehn Jahre kein weiteres Etablissement
gleicher Art ohne Derndingers Einwilligung im Kinzigkreis
ansiedeln dürfe (Abb. 2).39
In den Akten wird zunächst ausschließlich von den geschäftlichen
Aktivitäten von J.A. Derndinger in Zusammenhang mit
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