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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 412
(PDF, 86 MB)
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412 Eva Blanc

teilten Privilegs auf das ganze Großherzogtum Baden. Auch bat
er um Verlängerung der Dauer des Privilegs.48 Die Verlegung
seines Unternehmens strebte Derndinger an, weil er seit 1825
eine Glasfabrik in Offenburg betrieb.49 Aufgrund der räumlichen
Distanz zwischen Oppenau und Offenburg war er häufiger
in einem von beiden Unternehmen längere Zeit abwesend.
Diesen Umstand wollte Derndinger ändern.50

Das Großherzogliche Staatsministerium weist am 21.06.1827
das Ministerium des Inneren an, Derndinger die Erlaubnis zur
Verlegung seiner Steingeschirrfabrik von Oppenau nach Offenburg
zu erteilen. Die Anfrage zur räumlichen Ausdehnung und
zeitlichen Verlängerung des Privilegs wurde jedoch nicht beantwortet
. Die explizite Nachfrage des Ministeriums des Inneren
an das Staatsministerium am 11.04.1828 in Sachen Privileg
ergab am 13.08.1828 die kurze und knappe Antwort, dass es mit
dem Beschluss vom 21.06.1827 sein Bewenden habe.51 Das Privileg
wurde also, wie im Jahr 1824 erteilt, beibehalten. Trotz
Erlaubnis zur Verlegung der Steingeschirrfabrik von Oppenau
nach Offenburg wurde in Oppenau weiterhin Steinzeug produziert
.

1831 baten die Krugfabrikanten Derndinger und Sohler das
Bezirksamt Oberkirch um eine kostenfreie Hausiererlaubnis.
Das Ministerium des Inneren erteilte am 11.11.1831 eine auf
das ganze Großherzogtum Baden ausgedehnte Hausiererlaubnis
mit der Beschränkung, dass die Fabrikanten sich keiner ausländischen
„Gängler" bedienen dürfen. Zur Deklaration der Oppenauer
Produkte als inländische Waren sollte den Hausierern ein
persönlicher Ausweis, Warenverzeichnisse und ein Hausierschein
mit Sportelbesatz an die Hand gegeben werden. Weiterhin
wurde verfügt, die Steinkrugfabrik in Oppenau in Bezug auf
das Hausieren wie die Steingutfabrik in Zell52 zu behandeln.53

Neben der räumlichen Erweiterung des Absatzgebietes stand
weiterhin die Rohstoffgewinnung im Vordergrund. Am

27.10.1831 erteilte die Direktion der Salinen-, Berg- und Hüttenwerke
dem Handelsmann J.A. Derndinger einen Schürfschein
für Braunstein auf der Gemarkung Oppenau auf dem
Gut des Bartholomäus Mutterer.54 Braunstein (Manganoxid)
fand sowohl bei der Herstellung von Glasuren und Engoben für
den Überzug oder die Bemalung von Keramik55 als auch für die
Entfärbung von Glas Verwendung.56 Da Derndinger Besitzer der
Steinkrugfabrik in Oppenau und einer Glashütte in Offenburg
war, konnte Braunstein in beiden Unternehmen eingesetzt werden
.

Als die Kreiseinteilung des Großherzogtums Baden57 ab dem

01.05.1832 neu geordnet wurde, versuchte Derndinger erneut


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