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Eva Blanc
Baden im Jahr 1862, wurden „Steinzeugwaaren aus grauer Krugmasse
, von der Art des s. g. Koblenzer Geschirrs (grau mit kunstloser
blauer Verzierung), bestehend aus Krügen, Fässchen,
Schüsseln, Wasserleitungs- und Abtrittröhren" gezeigt. Weiterhin
wird vermerkt: „Die ausgestellte Krugware ist von tadelloser
Beschaffenheit. Daß das erwähnte Geschäft sich mit Glück auch
schwerer auszuführenden Producten befassen kann, beweist die
ausgestellte große WoulffYsche Flasche85."86 Den Steinzeugfabrikanten
Remy und Günther wurde auf dieser Landes-Industrie-
ausstellung die Silberne Medaille für Verdienste um die Förderung
der Landwirtschaft, der Gewerbe und des Handels verliehen
.87
Am 23.01.1862 stellten die Pächter Günther und W. Remy
einen Antrag auf Abgabe von Salz zu gewerblichen Zwecken an
das Bezirksamt Oberkirch. Der Antrag wurde von Oberkirch an
die Großherzogliche Badische Regierung des Mittelrheinkreises
weitergeleitet, welche den Vorgang dem Handelsministerium
mitteilte. Bei dem erwähnten W. Remy (*22.04.1818/f31.08.1872)
handelt es sich um den Sohn des bereits erwähnten Wilhelm
Remy gleichen Namens, einem aus Hilgert stammenden und in
Oppenau tätigen Krugfabrikanten.88 Die Fabrik beschäftigte zu
diesem Zeitpunkt 15 Personen und stellte jährlich etwa 70000
Stücke her. Die Antragsteller benötigten pro Jahr 40 Säcke Salz
zur Herstellung der Glasur der Steinzeuggefäße. Das Gewerbesalz
wurde lange Zeit mit Kienruß gefärbt. Da Kienruß beim
Brand verzehrt wird, konnte dieses Salz für die Steinzeugherstellung
eingesetzt werden. Seitdem aber andere Substanzen zur
Denaturierung des Salzes beigemischt wurden, musste das teurere
Kochsalz zur Produktion von Steinzeug als Ersatz dienen.
Welche Lösung sich für dieses Problem fand, lässt sich in den
Archivalien nicht nachvollziehen.89 Sehr wahrscheinlich wurde
die Fabrik weiterhin mit durch Kienruß denaturiertem Salz beliefert
. Dies lässt sich zumindest aus einem Vorgang aus dem
Jahr 1866 schließen, als sich Wilhelm Remy mit einer ähnlichen
Frage bezüglich des Salzes beschäftigte. Er bat erneut um
Abgabe von Salz zu gewerblichen Zwecken. Das mit Kienruß
denaturierte Salz hatte nun doch einen nachteiligen Einfluss
auf die Güte der gebrannten Waren. Daher fragte er an, ob er
Kochsalz ohne vorhergehende Denaturierung zu ermäßigten
Preisen beziehen könne. Die Steuer-Direktion mit Sitz in Karlsruhe
fasste zu dieser Anfrage am 25.11.1866 einen Beschluss.
Die Salinenverwaltung Dürrheim erhielt den Auftrag, Wilhelm
Remy mitzuteilen, dass der Bezug von Kochsalz zu gewerblichen
Zwecken zu ermäßigten Preisen nicht möglich ist, jedoch
ein anderes Mittel zur Denaturierung von Kochsalz in Vor-
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