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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 431
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2013/0432
100 Jahre Rathaus Niederschopfheim 1912-2012

den Neubau eines Rathauses anerkannt, aber auch darauf hingewiesen
, dass dringend ein neues Schulhaus gebaut werden sollte.

Am 06.12.1906 beschloss dann der Gemeinderat, ein neues
Rathaus an dem Platz zu bauen, auf dem das alte Rathaus steht.
Zuvor hatte es der Gemeinderat abgelehnt, das 1884 gebaute
obere Schulhaus als Rathaus zu nutzen und auf den Platz des
alten Rathauses ein neues Schulhaus zu bauen. Dies wurde
damit begründet, dass sich der Rathausplatz für ein neues
Schulhaus nicht eignet, weil er zu klein ist, um dort alle Schulsäle
und auch die Wohnungen für die Lehrer unterzubringen.

In dieser Sitzung wurde auch beschlossen, den Bürgeraus-
schuss einzuberufen und über diese Beschlüsse ebenfalls abstimmen
zu lassen. Die Sitzung war am 06.03.1907. Von 55
Mitgliedern des Ausschusses waren 44 anwesend. Dem Vorschlag
des Gemeinderates wurde einstimmig zugestimmt.4

Danach meinte das Oberschulamt, dass man, zusammen mit
dem neuen Rathaus, den dringend notwendigen Bau der Schule
auf dem östlichen Teil des heutigen Harmonieplatzes, der damals
schon der Gemeinde gehörte, gleich mitbauen sollte, weil
man dadurch Kosten sparen könnte. Dies scheiterte jedoch aus
finanziellen Gründen und an dem mangelnden Willen von
Bürgermeister und Gemeinderat.

Man wollte unbedingt zunächst ein neues Rathaus. „Es erscheint
dringend notwendig, den Rathausbau zuerst zu erstellen
, indem das alte Rathaus am Zusammenfallen ist", schreibt
die Gemeinde am 21.12.1907 an das Bezirksamt Offenburg.5

1908 wurde Architekt Kuli aus Offenburg mit der Planung
des neuen Rathauses beauftragt und Anfang 1909 wurden die
Baupläne beim Bezirksamt Offenburg eingereicht.

Das Bezirksamt teilt dann am 19.03.1909 mit: „Die definitive
Baugenehmigung wird erteilt werden, sobald das Gesuch
hierzu reif ist, vorher nicht. Eine vorläufige Baugenehmigung
könnte eventuell nur für die Grabarbeiten erteilt werden. Wenn
eine Kapitalaufnahme nötig ist, muss hierzu, vor der Baugenehmigung
, die Genehmigung des Großherzoglichen Innenministeriums
eingeholt werden. Wie wir dies ja dem Herrn Bürgermeister
bereits eingehend dargelegt haben."

Anscheinend gab es von Anfang an Probleme mit den
Genehmigungsbehörden, weil ihnen die geplante Fassade und
auch die Raumeinteilung nicht gefallen hat. Auch Architekt
Kuli war den Genehmigungsbehörden nicht angenehm. Wie
aus dem Schriftverkehr mehrfach hervorgeht, hätte das Großh.
Bezirksamt und der Technische Referent des Innenministeriums
nicht nur gerne andere Architekten und Fachleute an der
Planung beteiligt, sondern auch sich selbst. Vor diesem Hinter-


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