http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2013/0489
4gg Karl Volk
Das Haus des
.Geisesepple" in
Triberg, das vom
Stadtbrand 1826
verschont blieb.
Quelle:
Maier/Lienhard,
Geschichte der Stadt
Triberg, 1964, S. 450.
nen. Doch daran hätte die Geiß nicht zu „Cröpiren" brauchen.
Weitere Schäden wies der Tierkörper anscheinend nicht auf.
Nur die Galle sei „ganz verstrupft (ausgetrocknet) und vast
ausgelofen gewesen". In hohem Grad „zweifelhaftig" für den
„Kleemeister" aber war, dass das von einem Stoß hätte kommen
können, wo der zur Rede stehende Stoß doch nicht einmal
so vehement gewesen war, „dass die Hauth oder Fleisch
zerknürschet oder ofen gewesen (wäre), weniger sich dabey ein
Brandt (Wundbrand) oder anzündung (Entzündung) gezaigt
hätte".
Wäre aber die Gallenerkrankung durch den Stoß verursacht
worden, so wäre die Geiß erkennbar krank gewesen, was der
Schuhmacher beim Füttern hätte bemerken müssen. Der hatte
nach eigener Aussage nichts Derartiges wahrgenommen. Also
könne die Geiß einer der vielen Gallenkrankheiten erlegen sein.
Trotz der Aussage des Fachmanns, dass die ausgelaufene Galle
nicht von einem Stoß komme, war für das Gericht die Sache so
sicher nicht. Deshalb der Bescheid des Gerichts, der Geschädigte
solle das erwähnte Angebot seiner „Gehausin" anneh-
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