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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
94. Jahresband.2014
Seite: 42
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2014/0043
^2 Christine Muller

Laut Anweisung an die Kommunalverbände sind „Die Gesamtzahl
der eingegangenen Meldungen und das sich aus ihnen ergehende
Gesamtgewicht in den einzelnen Gruppen ... von den beauftragten
Behörden bis spätestens zum 14. April 1917 der Metall-Mobilmachungsstelle
auf Anlage 2 mitzuteilen. Die beauftragten Behörden
haben weiterhin spätestens bis zum 15. Juni 1917 für die noch nicht
oder nicht entgültig von den zuständigen Sachverständigen beurteilten
, in Gruppe B aufgeführten Bronzeglocken von wissenschaftlichem
, geschichtlichem oder Kunstwert das endgültige Gutachten
einzuholen und für die Gruppen A, B und C eine zweite berichtigte
Meldung auf dem als Anlage 2a beigefügten Meldeschein an die
Metall-Mobilmachungsstelle einzureichen ..."

„Zum Ausbau der Glocken und zu deren Abfuhr an die Sammelstellen
, oder bei größeren Gewichten an die Bahnstationen, sind die
Kirchengemeinden verpflichtet ...//ls „Die beauftragten Behörden
haben Räume zur Verfügung zu stellen, welche eine sichere Lagerung
der abgelieferten Mengen gewährleisten, und haben für Bewachung
zu sorgen. Sie haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit." Die
Endsammelstelle befindet sich in Frankfurt a/M. „im Lagerschuppen
der Kriegsmetall-Aktien-Gesellschaft am Osthafen, Dieselstrasse
".

„Glocken die bis zum festgesetzten Termin nicht abgeliefert
waren, wurden auf dem Wege der Zwangsvollstreckung auf Kosten
des Besitzers abgeholt: die Zwangsvollstreckung für sämtliche
A = Glocken mußte bis 30. September 1917 beendet sein."16

Bereits am 3. März 1917 geht ein Schreiben an den Konservator
der geschichtlichen Denkmäler im Elsass, Dombaumeister
Johann Knauth: die Metall-Mobilmachungsstelle in Mul-
house „ersucht ergebenst um Einsendung einer Aufstellung der Ihrer
Meinung nach mit Kunstwert versehenen Glocken. Es wäre angenehm
, wenn Sie eine Unterteilung nach solchen mit besonderem und
solchen mit mäßigem Kunstwert vornehmen würden." Am 7. März
sendet Knauth „ein Verzeichnis der mit Kunstwert versehenen Glocken
im Elsaß, deren Befreiung von der Beschlagnahme geboten erscheint
..." und fügt hinzu: „Ich bemerke dazu noch, daß es zur
Zeit noch unmöglich ist, ein endgültiges Verzeichnis vorzulegen; zugleich
mache ich noch darauf aufmerksam, daß möglichenfalls das
vorliegende Verzeichnis Glocken enthält, die nicht mehr vorhanden
sind." Knauth sucht Rat bei seinem Kollegen, dem Dombaumeister
Schmitz in Metz, Konservator der geschichtlichen
Denkmäler im Elsass, dem er am 5. März schreibt.

Weitere Briefe gehen am 5. März an das Direktorium der Kirche
Augsburgischer Konfession und an das Konsistorium der
Reformierten Kirche, mit der Bitte „die betreffenden Kirchenverwaltungen
u. s. w. zu ersuchen, gegebenenfalls die entsprechenden


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