http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2014/0044
Die Beschlagnahme der elsässischen Glocken während des Ersten Weltkriegs
Anträge [zur Befreiung; Anm. der Verf.] baldmöglichst zu stellen A^b. 2: Blick
Ein ähnliches Schreiben geht auch an das Bistum. Knauth auf das Lager. (AAS)
wünscht, dass sämtliche Kirchenverwaltungen Bestandverzeichnisse
ihrer Glocken aufstellen und vorlegen. Für ihn handelt es
sich nicht nur darum, die befreiten Glocken zu dokumentieren,
sondern auch darum, „eine aus geschichtlichen Gründen wünschenswerte
vollständige Liste der abgelieferten Glocken zu erhalten".
Am 24. März wendet sich Knauth an den Oberleutnant
Luyken im Kriegs-Amt Strasbourg und schreibt, dass es „in Ansehung
der für die Ablieferung der Glocken neuerdings festgesetzten
kurzen Termine zweckmäßig sein dürfte, wenn eine möglichst summarische
Prüfung der Glocken und zwar an den Sammelstellen vorgenommen
wird. Es scheint sich dieses um so mehr zu empfehlen, als
ich aus unserer heutigen Besprechung entnehmen darf, daß für die
Regel von einer Zertrümmerung der Glocken im Glockenstuhl Abstand
genommen wird, die Glocken also unversehrt zur Sammelstelle
transportiert werden sollen
Der vorgesehene Ablieferungstermin wird überschritten, die
Kriegsamtstelle teilt daher mit „daß der Abtransport der in Trage
kommenden Gegenstände bis spätestens am Sonnabend den 21.4.
beendet sein muß, und ersucht die Kreisdirektion, entsprechende
Maßregeln zu treffen und den Erfolg umgehend ... mitzuteilen".
Die Beschlagnahme wird im Eiltempo vollstreckt, wie es
Bischof Fritzen am 10. Mai bemerkt: „Während sodann in Alt-
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2014/0044