http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2014/0050
Die Beschlagnahme der elsässischen Glocken während des Ersten Weltkriegs
Abb. 6: Abnahme in
Wettolsheim. (AHR,
Fonds Herzog)
Im November 1917 fragt Herzog den Regierungsrat Schütz:
„Sollen die als ,Läuteglocken' zu bezeichnenden Glocken eine andere
Bezeichnung als B oder C erhalten? Bisher bezeichnete ich sie mit B,
da sie auf dem beiliegenden amtlichen Formular unter B genommen
sind. Sollen ferner für Gemeinden, denen schon C- oder B-Glocken
belassen sind, besondere Läuteglocken reserviert werden? Ich glaube
nicht. Dann noch eine Bemerkung! Es fiel mir schon auf, dass ich die
Glocken einiger geräumter Ortschaften, für die nach dem mir übersandten
Verzeichnis eine Läuteglocke reserviert werden soll, bei
meinem letzten Aufenthalt in Frankfurt nicht finden konnte, ob-
schon ich sie suchte. Ich meine besonders Sennheim [Cernay], Wattweiler
, Steinbach etc, alles mehr oder weniger schwer heimgesuchte
Ortschaften, die zuerst geräumt wurden und deren Glocken als erste
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